Dem Sejm wurde ein wichtiger Änderungsentwurf vorgelegt, der unter anderem Bestimmungen zu Steuersystemen enthält.
Polen war das erste EU-Land, das die Bestimmungen der DAC6-Richtlinie (Stand 2019) umgesetzt hat. Die Eile des Finanzministeriums wird jedoch erhebliche Probleme für Unternehmen mit sich bringen. Aufgrund von Diskrepanzen zwischen dem vom Finanzministerium verwendeten und dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Schema müssen Förderer (Begünstigte, Unterstützer) Informationen zu grenzüberschreitenden Steuersystemen erneut einreichen. Zuvor erhaltene Steuersystemnummern (NSPs) verlieren ebenfalls ab dem 1. April ihre Gültigkeit.
Auch ein spezifisches Erkennungsmerkmal wird sich ändern. Derzeit gelten grenzüberschreitende Zahlungen, die als steuerlich absetzbare Ausgaben eingestuft werden und an verbundene Unternehmen mit Sitz (Wohnsitz, Geschäftsleitung) in Steueroasen getätigt werden, als Steueroasen. Die Liste der als Steueroasen eingestuften Steuergebiete ist in den Einkommensteuerverordnungen enthalten. Nach den neuen Verordnungen muss auch die vom Rat der Europäischen Union verabschiedete EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete berücksichtigt werden.
Eine weitere geplante Änderung ist die Möglichkeit, ein anderes Organ der Nationalen Steuerverwaltung mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung zu bevollmächtigen, beispielsweise im Rahmen der Bestätigung der Ausstellung des NSP.
Das Gesetz soll am 1. April 2020 in Kraft treten.
Gesetzgebungsphase: Projekt wurde zur ersten Lesung an die Sejm-Sitzung weitergeleitet.


