15.06.2020 – MDR-Berichterstattung der Kommunen

Robert Trzonkowski, Steuerberater und Partner bei BTTP, äußerte sich für Dziennik Gazeta Prawna zur Frage einer möglichen MDR-Berichterstattung durch Kommunen.

Die Verwendung eines alternativen Vorfaktors kann eine Steuerregelung darstellen, die der Steuerbehörde gemeldet werden muss. Der Leiter der Nationalen Steuerverwaltung hat bereits eine Nummer für eine solche Regelung vergeben.

Das Problem ist, dass sich viele Kommunen dessen möglicherweise überhaupt nicht bewusst sind. Wie Robert Trzonkowski erklärt, behandeln lokale Regierungen den Mehrwertsteuerabzug auf Wasser- und Abwasserkosten unter Verwendung des alternativen Vorfaktors im Allgemeinen nicht als Steuerregelung.

Robert Trzonkowski stimmt zu, dass es nicht gerechtfertigt sei, den lokalen Regierungen derartige Verpflichtungen aufzuerlegen, da es sich nicht um ein Steuersystem handele.

https://podatki.gazetaprawna.pl/artykuly/1483096,gminy-czy-musza-raportowac-zasady-rozliczania-vat.html