Booksy meldet Nutzerdaten an das Finanzamt (DAC7)

Autorin: Maja Grabowska

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der DAC7-Richtlinie erhält der Leiter der Nationalen Steuerverwaltung in Kürze Daten über alle Nutzer, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 über digitale Plattformen wie Booksy bezahlte Friseur-, Barbier-, Schönheitsdienstleistungen usw. erbracht haben. Jede Vergütung, auch die kleinste, wird gemeldet, unabhängig von der Registrierung der Geschäftstätigkeit.

Im Falle des Booksy-Portals müssen Nutzer damit rechnen, dass ihre Einkommensinformationen an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung weitergegeben werden. Der Plattformbetreiber ist verpflichtet, die Nutzer über die Weitergabe der Daten zu informieren. Andernfalls kann eine Geldstrafe von bis zu 1 Million PLN verhängt werden.

Nutzer sollten die gemeldeten Beträge mit den in der Steuererklärung angegebenen und über die Registrierkasse erfassten Daten vergleichen. So können sie Korrekturmaßnahmen ergreifen, z. B. die Erklärung ändern, Zinsen zahlen, aktive Beschwerden einreichen oder ihren Verpflichtungen nachkommen, z. B. durch den Kauf einer Registrierkasse.

Bei Personen, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Dienstleistungen über Booksy erbracht haben, ohne diese zu registrieren, wird empfohlen, dies dem CEIDG zu melden und die fehlenden Erklärungen nachzureichen.

Wir unterstützen Sie in allen Phasen dieses Prozesses – rechtlich, steuerlich und buchhalterisch. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen!

Mehr Details: https://businessinsider.com.pl/prawo/podatki/jak-dyrektywa-dac7-wplynie-na-uslugodawcow-z-booksy/73gzmpb