Keine Verpflichtung zum Abzug der estnischen Körperschaftsteuer von der an die Aktionäre ausgezahlten Dividende

Die Verpflichtung zur Zahlung der pauschalen Körperschaftsteuer auf Einkünfte aus ausgeschütteten Gewinnen, die zur Ausschüttung an die Anteilseigner bestimmt sind, liegt bei der Gesellschaft und nicht bei den Anteilseignern.

Die obige These ergibt sich aus der neuen Einzelauslegung des DKIS vom 17, Aktenzeichen 2025-KDIB0111-1.MK.

Zweifel am Steuerzahler

Bei Unternehmen, die der estnischen Körperschaftsteuer unterliegen, fällt die Einkommensteuer zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abführung des Nettogewinns an die Gesellschafter des Unternehmens an. Dividendenzahlungen fallen in diese Kategorie. In Bezug auf den tatsächlichen Steuerzahler stellte sich die Frage, ob die vom Unternehmen zu zahlende Körperschaftsteuer auf nach Ablauf des Steuerjahres an die Gesellschafter ausgezahlte Dividenden und Vorauszahlungen auf voraussichtliche Dividenden während des Steuerjahres von der ausgezahlten Dividende und den darauf gezahlten Vorauszahlungen abgezogen werden sollte.

Änderung der Position der Steuerbehörden

Bisher wurde der auf die Einkünfte aus ausgeschütteten Gewinnen zu entrichtende Steuerbetrag vom im Beschluss ausgewiesenen Betrag abgezogen – die Gesellschaft war somit verpflichtet, eine Pauschalsteuer auf die Einkünfte der Gesellschaft auf den zur Ausschüttung an die Gesellschafter bestimmten Gewinnbetrag zu entrichten. Die wirtschaftliche Belastung lag somit bei den Gesellschaftern der Gesellschaft (siehe individuelle Steuerauskünfte des Direktors der Nationalen Steuerinformation vom 15. Juli 2022, Aktenzeichen 0111-KDIB1-3.4010.238.2022.3.MBD, und vom 30. Dezember 2022, Nr. 0111-KDIB1-2.4010.695.2022.1.EJ).

Die geänderte Position in der oben genannten Hinsicht wird durch die neuesten Interpretationen des DKIS bestätigt (siehe auch die individuelle Interpretation des DKIS vom 15. März 2024, Referenznummer 0111-KDIB2-1.4010.39.2024.1.AR und vom 8. November 2024, Referenznummer 0111-KDIB1-1.4010.520.2024.1.KM), in denen es heißt, dass die estnische Körperschaftsteuer auf die Ausschüttung des Nettogewinns vom Unternehmen zu zahlen ist. Dies bedeutet, dass die Höhe der von der Gesellschaft auf ausgeschüttete Gewinne zu entrichtenden Steuern keinen Einfluss auf die Höhe des an die Anteilseigner ausgeschütteten Gewinns (Dividende) hat. Die Steuerlast wird somit auf die Gesellschaft selbst verlagert.

Grundlagen des Positionswechsels

DKIS stützte seine Position in den oben genannten Auslegungen mit den folgenden Argumenten:

  1. Einkünfte, die der Pauschalbesteuerung auf Körperschaftseinkommen unterliegen es ist nicht die Höhe der ausgeschütteten Dividende, sondern der Nettogewinn während des Pauschalbesteuerungszeitraums erzielten Betrags in dem den Gesellschaftern zugeteilten Teil – somit ist der Steuerpflichtige (die Gesellschaft) und nicht ihre Gesellschafter verpflichtet, den Pauschalbetrag auf die Einkünfte der Gesellschaft auf die oben genannten Einkünfte aus dem ausgeschütteten Gewinn zu zahlen;
  2. aus den Vorschriften zur Pauschalbesteuerung von Körperschaftseinkommen Es besteht für das Unternehmen keine Verpflichtung, Steuern von den an die Aktionäre ausgezahlten Dividenden abzuziehen. (Vorabdividenden) im Gegensatz zu Dividenden, die von Unternehmen nach den üblichen Besteuerungsregeln ausgezahlt werden;
  3. die Frist für die Zahlung dieser Steuer ist eng mit dem Datum der Beschlussfassung verknüpft auf der Ausschüttung des Nettofinanzergebnisses und nicht auf dem Tag der tatsächlichen Auszahlung der Dividende an die Aktionäre.

Folgen der veränderten Finanzamtsposition

Die im besprochenen Umfang ergangenen Steuerauslegungen stellen keine etablierte Auslegungspraxis dar, können aber ein Argumentationselement hinsichtlich der „Aufstockung“ des infolge der Gewinnausschüttung auszuzahlenden Betrags sein.

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist darauf hinzuweisen, dass die estnische Körperschaftsteuer als bevorzugte Besteuerungsform auch Risiken im Zusammenhang mit der Steuerbelastung oder der Methode ihrer Begleichung bergen kann, die bei der Wahl dieser Steuerform berücksichtigt werden sollten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass gemäß der derzeitigen Praxis der Steuerbehörden Die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre durch ein der estnischen Körperschaftsteuer (CIT) unterliegendes Unternehmen führt zu einer Steuerpflicht für das Unternehmen. Da die genannte Praxis jedoch nicht etabliert ist, empfehlen wir Ihnen, wenn Sie den oben beschriebenen Besteuerungsmechanismus anwenden möchten, eine Bestätigung durch Ihre individuelle Steuererklärung einzuholen. Wir stehen Ihnen bei der Vorbereitung, Einreichung und Koordination des gesamten Prozesses gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns.