Können die Kosten für ein Fitnessstudio oder einen Personal Trainer mit einbezogen werden?

Autor: Krzysztof Burzyński

Viele Unternehmer fragen sich, ob Ausgaben für Fitnessstudios, Personal Training oder andere sportliche Aktivitäten steuerlich absetzbar sind. Auf den ersten Blick mag es scheinen, als ob gute Fitness, Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit die Arbeitsleistung beeinflussen und somit indirekt mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen. In der Praxis ist die Vorgehensweise der Finanzämter in dieser Hinsicht jedoch oft recht restriktiv.

Kosten für Fitnessstudio, Personal Trainer und Steuern

Grundsätzlich gilt: Wenn der Gegenstand Ihrer Geschäftstätigkeit nicht mit Sport zu tun hat, werden Ausgaben für ein Fitnessstudio oder einen Personal Trainer höchstwahrscheinlich nicht in die Steuerkosten einbezogen.

Die Finanzämter betrachten diese Art von Ausgaben im Allgemeinen als privat, da sie in erster Linie dem Schutz der Gesundheit, der Verbesserung der körperlichen Fitness, des Wohlbefindens oder des Aussehens dienen und nicht direkt dem Erwerb von Geschäftseinkommen.

Dies bedeutet, dass ein Unternehmer, der beispielsweise ein Buchhaltungsbüro, eine Marketingagentur, einen Online-Shop, eine Anwaltskanzlei oder ein Beratungsunternehmen betreibt, große Vorsicht walten lassen sollte, wenn er versucht, eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder eine Personal-Training-Einheit als Betriebsausgaben geltend zu machen.

Und wie sieht es mit sportlichen Aktivitäten aus?

Anders kann die Situation aussehen, wenn die Geschäftstätigkeit in direktem Zusammenhang mit Sport, Fitness oder körperlicher Aktivität steht.

Dies gilt beispielsweise für Personen, die folgende Funktionen ausüben:

  • Profisportler,
  • Personal Trainer,
  • Fitnessinstruktoren
  • Sportlehrer
  • Personen, die ein Unternehmen in der Wellness- oder Fitnessbranche führen.

In solchen Fällen lässt sich der Zusammenhang zwischen den Kosten und der ausgeübten Aktivität leichter nachweisen. Ein Personal Trainer oder Sportler könnte argumentieren, dass Fitnesstraining, die Entwicklung von Fähigkeiten und motorischen Fertigkeiten sowie die Nutzung spezieller Hilfsmittel allesamt zu seinem Beruf gehören.

In der Praxis befürworten Finanzämter die Erstattung von Kosten für persönliches Training eher, wenn diese tatsächlich mit sportlichen Aktivitäten zusammenhängen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Fall eine automatische Genehmigung erfolgt.

Mitgliedschaften in Fitnessstudios können nach wie vor problematisch sein

Man sollte bedenken, dass selbst bei sportlichen Aktivitäten die Kosten für Fitnessstudios hinterfragt werden können. Finanzbehörden betrachten Mitgliedschaften in Fitnessstudios oft als private Ausgaben, da sie der Verbesserung der allgemeinen Gesundheit und Fitness dienen.

Daher muss jede einzelne Ausgabe gut begründet sein. Je klarer nachgewiesen werden kann, dass sie mit einer bestimmten Tätigkeit, einer erbrachten Dienstleistung oder einem erzielten Umsatz zusammenhängt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, diese Ausgabe im Falle einer Prüfung zu rechtfertigen.

Jeder Fall sollte individuell beurteilt werden.

Die steuerliche Behandlung von Sportausgaben ist keine einfache Ja/Nein-Entscheidung. Die Art des Unternehmens, die Art der Dokumentation der Ausgaben, deren Zweck und ihr tatsächliches Verhältnis zum Umsatz sind allesamt wichtige Faktoren.

Bevor Sie ein Unternehmen gründen oder solche Ausgaben erfassen, sollten Sie die Kostenaufstellung daher unbedingt mit einem Steuerberater besprechen. So vermeiden Sie, dass das Finanzamt die Ausgaben hinterfragt.