Kurze Antwort: Das geht nicht.
Jugendsteuererleichterungen, d. h. eine Einkommensteuerbefreiung für Personen bis zum Alter von 26 Jahren, gelten für Einkünfte aus folgenden Quellen:
- Arbeitsverträge,
- Mandatsverträge
- Praktikum für Hochschulabsolventen
- Studentenpraktikum
- Mutterschaftsgeld.
Einkünfte bis zu 85.528 PLN pro Steuerjahr sind steuerfrei. Diese Grenze gilt unabhängig vom Steuerfreibetrag. Das bedeutet, dass nach Überschreiten von 85.528 PLN ein weiterer Steuerfreibetrag von 30.000 PLN angerechnet werden kann – insgesamt sind also über 115.000 PLN steuerfrei.
Und wie sieht es mit Unternehmern aus?
Wenn Sie ein Unternehmen führen, gilt diese Steuererleichterung leider nicht für Sie, selbst wenn Sie 18, 20 oder 25 Jahre alt sind. Warum? Weil Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Einkommensteuergesetz anders behandelt werden als Einkünfte aus einem Arbeitsvertrag oder einem Mandatsvertrag.
Die Form der Besteuerung spielt keine Rolle.
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Steuern nach einem Steuertarif, linear oder als Pauschalbetrag begleichen, gilt die Steuererleichterung für junge Menschen nicht für gewerbliche Tätigkeiten.
Was kannst du tun?
Wenn Sie ein Unternehmen besitzen und jung sind, suchen Sie nach Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle, zum Beispiel durch die Wahl der Besteuerungsmethode, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Einkommen passt.
Sie sind sich nicht sicher, welche Besteuerungsmethode für Sie am vorteilhaftesten ist? Kontaktieren Sie unseren Steuerberater, der Ihnen bei der Auswahl der optimalen Strategie hilft.


