Handelt es sich bei der Vergütung durch die Energieregulierungsbehörde um Einkommen?

Autor: Grzegorz Podgórski

Das Gesetz über das Ausgleichssystem für energieintensive Sektoren und Teilsektoren ermöglicht es dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde, Unternehmen finanzielle Entschädigungen zu gewähren. Diese Unterstützung soll das Risiko einer Produktionsverlagerung in andere Länder mindern, die keine so ehrgeizige Klimapolitik verfolgen wie die EU.

Steuerliche Folgen des Erhalts einer Entschädigung

Die Steuerbehörden vertreten die Auffassung, dass die Vergütung ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Ihre Argumentation basiert auf der fehlenden Einstufung der Vergütung als steuerfrei im Körperschaftsteuergesetz und ihrem spezifischen Charakter.

Es gibt jedoch starke Argumente dafür, dass die von der Energieregulierungsbehörde erhaltenen Entschädigungen von der Körperschaftsteuer befreit sein sollten.

Mögliche Steuerersparnisse

Die Besteuerung der Vergütung als Körperschaftseinkommen führt zu einem Steuersatz von 19 %. In der Praxis kann die Vergütungshöhe erheblich sein. Daher könnte sich eine mögliche Befreiung von der Körperschaftssteuer positiv auf den laufenden Cashflow auswirken. Ergibt sich für das Unternehmen ein steuerlicher Verlust, erhöht die Befreiung von der Körperschaftssteuer den in den Folgejahren vortragbaren Verlustbetrag.

Steuerpflichtige sollten daher Maßnahmen ergreifen, um die Einstufung der Entschädigungen durch die Energieregulierungsbehörde als körperschaftsteuerbefreite Einkünfte steuerlich zu schützen. Dieser Schutz gilt nicht nur für erhaltene, sondern auch für in den Folgejahren gewährte Entschädigungen.

Sicherheit im Streitfall mit Behörden

Wenn der Steuerpflichtige die Entschädigung als von der Körperschaftsteuer befreit einstuft, lohnt es sich auch, die steuerliche Qualifikation der Entschädigung für den Fall einer möglichen Steuerprüfung und Auseinandersetzung mit der Steuerbehörde sicherzustellen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.