Viele Paare leben heutzutage in informellen Beziehungen, führen ihren Haushalt gemeinsam und behandeln einander wie enge Verwandte. Im Alltag ist das ganz normal. Für das Finanzamt sieht die Sache jedoch anders aus: Wer in einer informellen Beziehung lebt, gilt dort als Fremder. Dieser Unterschied hat ganz konkrete Konsequenzen, insbesondere bei Geldtransfers zwischen den Partnern.
Warum ist das wichtig?
Am heikelsten ist der Bereich der Spenden. In informellen Beziehungen kann die Regierung den Geldtransfer auf eine Weise handhaben, die viele nicht erwarten.
Schenken Sie Ihrem Partner, mit dem Sie nicht verheiratet sind, wird dies vom Finanzamt als Schenkung zwischen Fremden behandelt – und fällt somit in die sogenannte dritte Steuerklasse. Anders ausgedrückt: Die Nähe der Beziehung selbst ist irrelevant, allein der Familienstand zählt.
Dritte Steuergruppe
Bei Spenden, die als zwischen Fremden getätigt gelten, gelten andere Regeln als bei Beziehungen, die formal als die engsten angesehen werden.
In der Praxis ist der entscheidende Punkt, dass der steuerfreie Betrag in den letzten fünf Jahren lediglich 5.733 PLN beträgt. Dies ist eine relativ niedrige Grenze, insbesondere wenn es sich bei den Spenden um konkrete finanzielle Unterstützung, größere Überweisungen oder Ratenzahlungen handelt.
Was passiert, wenn man das Limit überschreitet?
Wenn die überwiesenen Gelder die angegebene Grenze überschreiten, besteht ein reales Steuerrisiko.
Gelder, die diesen Betrag übersteigen, können mit bis zu 20 % besteuert werden. Dies überrascht viele, da Steuern bei Personengesellschaften oft keine Rolle spielen und das Finanzamt eine solche Transaktion als rein formal betrachten könnte.
Geschenke zwischen Partnern ohne Trauschein – ein häufiger Fehler
Schenkungen zwischen Lebenspartnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gehören zu den häufigsten Steuerfallen. Probleme entstehen meist dann, wenn die Schenkung als „einfach nur hilfreich“ gedacht ist und sich später herausstellt, dass das Finanzamt sie als steuerpflichtige Schenkung einstufen könnte.
Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie die Angelegenheit vorher besprechen.
Wenn Sie einem geliebten Menschen Geld schenken möchten und sich nicht sicher sind, ob das Finanzamt Steuern darauf erheben wird, ist eine Beratung ratsam.
Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die Situation zu beurteilen und unangenehme Folgen zu vermeiden. Im Steuerrecht sind Details oft entscheidend, und eine einzelne Fehlentscheidung kann später unnötige Kosten und Stress verursachen.


