Rechnungs- und Umsatzsteuerbefreiung – was sollte ein Unternehmer wissen?

Autorin: Małgorzata Breda

Viele Unternehmer, die von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, fragen sich, ob sie auf Wunsch des Kunden eine Rechnung ausstellen dürfen. Besonders häufig stellt sich diese Frage bei kleineren Unternehmen. Entgegen der landläufigen Meinung schließt die Mehrwertsteuerbefreiung die Möglichkeit der Rechnungsstellung nicht aus.

Bedeutet Mehrwertsteuerbefreiung, dass keine Rechnung ausgestellt wird?

Die Antwort lautet nein. Ein umsatzsteuerbefreites Unternehmen ist berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Dieses Dokument unterscheidet sich jedoch von einer Standardrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. In der Praxis bedeutet dies, dass weder der Mehrwertsteuersatz noch der Steuerbetrag auf der Rechnung erscheinen. Die Ausstellung eines solchen Dokuments entspricht den Vorschriften und erleichtert oft die Zusammenarbeit mit Kunden.

Wie sollte eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aussehen?

Auf der Rechnung eines befreiten Unternehmens ist der Steuerbetrag nicht ausgewiesen. Der ausgewiesene Preis entspricht daher dem Bruttobetrag, den der Kunde zu zahlen hat. Wichtig ist jedoch die Angabe der Rechtsgrundlage für die Befreiung – zum Beispiel Artikel 113 Absatz 1 UStG. So wird sichergestellt, dass das Dokument den formalen Anforderungen entspricht und im Falle einer Betriebsprüfung keine Zweifel aufkommen.

Rechnung oder Beleg?

Auch umsatzsteuerbefreite Unternehmen haben die Möglichkeit, Rechnungen auszustellen. Wünscht der Kunde jedoch ausdrücklich eine Rechnung, muss diese ausgestellt werden. Dies ist besonders wichtig, da die Rechnung im Geschäftsverkehr ein anerkannteres Dokument ist und häufiger zur Abrechnung benötigt wird.

Summe

Die Mehrwertsteuerbefreiung schließt die Ausstellung von Rechnungen nicht aus. Unternehmer können diese so erstellen, dass die Steuer nicht ausgewiesen wird und die Grundlage für die Befreiung angegeben ist. Dies stellt sicher, dass die Dokumente den Vorschriften entsprechen und eine reibungslose Zusammenarbeit mit Kunden gewährleistet ist.

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Wenn Sie Fragen zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung zur Mehrwertsteuerbefreiung haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Wir beraten Sie bei der ordnungsgemäßen Erstellung Ihrer Dokumente und gewährleisten die Sicherheit Ihrer Abrechnungen.