Die Vermietung von Immobilien zählt seit Jahren zu den beliebtesten Anlageformen. Damit diese Investition jedoch rentabel und sicher ist, ist die korrekte Abwicklung der Einkommensteuer unerlässlich. Seit 2023 haben Gesetzgeber bedeutende Änderungen eingeführt, die die steuerlichen Möglichkeiten für sogenannte private Vermietungen in der Praxis eingeschränkt haben. Daher ist es ratsam, die aktuellen Regelungen zu kennen und zu wissen, wann sich die Aufnahme einer solchen Tätigkeit lohnt.
Privatvermietung – lediglich eine Pauschale auf Basis der verbuchten Einnahmen.
Ab dem 1. Januar 2023 können private Vermietungen, also solche, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgen, nur noch mit einem Pauschalsteuersatz auf die erzielten Einnahmen besteuert werden. Dies bedeutet, dass Steuerzahler nicht mehr die Wahl zwischen einem gestaffelten Steuersatz und einer Pauschalsteuer haben.
Pauschalpreise
- 8,5% – für Einnahmen bis zu 100.000 PLN pro Jahr und
- 12,5% – für den Überschuss von über 100.000 PLN pro Jahr
Wichtig ist, dass es sich bei dem Pauschalbetrag um eine Steuer handelt. aus Einkommen, nicht auf Einkommen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Steuerbemessungsgrundlage nicht um mietbezogene Kosten wie beispielsweise Folgendes mindern können:
- Renovierungskosten,
- Kauf von Ausrüstung,
- Hypothekenzinsen.
Für viele Vermieter stellt dies eine erhebliche Einschränkung dar, insbesondere wenn die Immobilie Kapitalaufwendungen erfordert oder mit einem Darlehen finanziert wird.
Wann sollten Sie als Unternehmen über die Anmietung nachdenken?
Wenn ein Vermieter Ausgaben als Einkommen absetzen möchte, sollte er erwägen, sein Vermietungsgeschäft als Gewerbe zu führen. In diesem Fall stehen weitere Steueroptionen zur Verfügung:
- Steuersatz (12 % und 32 %),
- Pauschalsteuer (19%).
Die Vermietung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ermöglicht es Ihnen, Ausgaben abzusetzen, was Ihre Steuerbasis erheblich reduzieren kann.
Abschreibungsbeschränkung
Ab 2023 Unternehmer Sie können Wohnimmobilien nicht abschreiben.Auch wenn sie für Geschäftstätigkeiten genutzt werden, die einer Pauschal- oder Skalensteuer unterliegen, stellt dies eine bedeutende Änderung dar, die sich auf die Rentabilität des Vermietungsgeschäfts auswirkt, insbesondere bei neuen oder teuren Immobilien.
Private Vermietung oder gewerbliche Nutzung – was ist die richtige Wahl?
Die Wahl der Besteuerungsmethode hängt von der individuellen Situation des Steuerpflichtigen ab. Eine pauschale Besteuerung von privaten Mietobjekten ist eine einfache und vorteilhafte Lösung für diejenigen, die:
- keine hohen Kosten im Zusammenhang mit Immobilien verursachen.
- Sie vermieten in kleinem Umfang.
- Wir möchten die Formalitäten auf ein Minimum beschränken.
Andererseits kann unternehmerische Tätigkeit profitabler oder in manchen Situationen sogar zwingend erforderlich sein, wenn:
- Die Immobilienkosten sind erheblich.
- Die Vermietung ist organisiert und kontinuierlich.
- Der Steuerzahler besitzt mehrere oder mehr Immobilien.
- Es sind größere Investitionen in Renovierungen oder Ausrüstung geplant.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Besteuerungsmethode für Sie am vorteilhaftesten ist, empfiehlt sich die Beratung durch einen Spezialisten. Jede Steuersituation ist individuell und erfordert eine separate Analyse sowohl aus steuerlicher als auch aus organisatorischer Sicht. Die richtige Wahl kann Ihnen erhebliche Einsparungen ermöglichen. Daher ermutigen wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne, die beste Entscheidung zu treffen.


