So begleichen Sie ausländisches passives Einkommen, wenn kein PIT-8C vorhanden ist

Autor: Stanisław Niewiadomski

Immer mehr Menschen investieren über ausländische Brokerplattformen. Diese Plattformen bieten zwar Zugang zu den globalen Kapitalmärkten, ein potenzielles Problem besteht jedoch darin, dass diese Broker das Formular PIT-8C nicht ausstellen. Das Fehlen dieses Dokuments bedeutet, dass Anleger ihre Steuererklärungen selbst erstellen müssen, was zahlreiche steuerliche und praktische Probleme aufwerfen kann.

Stanisław Niewiadomski, Steuerberater bei BTTP, erklärt, dass das wichtigste Dokument zur Abwicklung von Kapitalanlagen das PIT-8C ist, das von einem polnischen Makler oder einem ausländischen Maklerhaus mit Niederlassung in Polen ausgestellt wird. Es enthält eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Anlageergebnisse, die zum korrekten Ausfüllen der PIT-38-Erklärung verwendet werden kann.

Der Experte weist darauf hin, dass Steuerzahler bei Investitionen über einen ausländischen Broker – beispielsweise in den USA – kein PIT-8C-Formular erhalten und ihre Einnahmen und Ausgaben selbst vorbereiten müssen. Die von der Plattform bereitgestellten Berichte können hilfreich sein, ersetzen aber nicht die Verpflichtung, eigene Berechnungen durchzuführen.

Wie Stanisław Niewiadomski erklärt, sollte der Steuerzahler in einer solchen Situation „sein eigenes Formular PIT-8C“ erstellen. Das bedeutet, dass er die Transaktionshistorie chronologisch anordnet, die Verkaufserlöse und die Kosten für deren Beschaffung berechnet und das FIFO-Prinzip (First In, First Out) anwendet. Stanisław Niewiadomski erklärt FIFO am Beispiel von Getreidekäufen: Man kauft Getreide von mehreren Bauern zu unterschiedlichen Preisen und füllt es in einen einzigen Behälter. Beim Verkauf lässt sich nicht mehr feststellen, aus welcher Charge es stammt. Man geht also davon aus, dass die am frühesten erhaltenen Chargen zuerst verkauft werden. Ähnlich verhält es sich bei der Abwicklung an der Börse: Den verkauften Aktien werden die ältesten Käufe zugeordnet.

Der Experte betont, dass es am sichersten sei, nur Ausgaben anzugeben, die sich leicht belegen lassen – zum Beispiel Maklerprovisionen oder Kontoführungsgebühren für das Jahr, in dem die Wertpapiere verkauft wurden. Problematischer könnten Gebühren für den Zugang zu zusätzlichen Plattformfunktionen, Abonnements, Mitgliedsbeiträge oder Kosten für die Währungsumrechnung sein, die das Finanzamt möglicherweise als ungerechtfertigt erachtet.

Stanisław Niewiadomski weist außerdem darauf hin, dass die Steuerbehörden die Behandlung von Ausgaben für die persönliche Entwicklung oder allgemeine Investitionsausbildung nicht als steuerlich absetzbare Kosten akzeptieren. Das bedeutet, dass Ausgaben für Kurse oder Schulungen die Steuerbemessungsgrundlage nicht mindern können.

Abschließend weist der Experte darauf hin, dass der Investor nach der Addition aller Einkünfte und Kosten die Werte zu den entsprechenden Kursen in die polnische Währung umrechnen und die PIT-38-Erklärung sowie im Falle von Einkünften aus verschiedenen Ländern auch den PIT/ZG-Anhang ausfüllen sollte.

Wichtige Hinweise:

  • Personen, die bei ausländischen Brokern investieren, erhalten kein PIT-8C und müssen die Abrechnung selbst vorbereiten.
  • Bei der Abwicklung wird die FIFO-Methode verwendet, d. h. die zuerst gekauften Aktien gelten als die zuerst verkauften;
  • Nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit Transaktionen stehen, können in die Kosten einbezogen werden – beispielsweise Provisionen und Gebühren im Jahr des Verkaufs;
  • Steuerbehörden lehnen Bildungs- oder Entwicklungskosten als steuerlich absetzbare Kosten ab;
  • bei ausländischen Einkünften müssen alle Beträge in PLN umgerechnet und das PIT-38 zusammen mit der Anlage PIT/ZG ausgefüllt werden;
  • Fehler in den Erklärungen oder das Nichtangeben von Einkünften können zu Steuerrückständen und der Notwendigkeit einer Korrektur der Erklärung sowie der Zahlung von Nachsteuern und möglichen Zinsen führen;

Die oben genannten Regeln werfen viele praktische Fragen auf: Wie genau sind Auslandstransaktionen zu berechnen? Wie sind die Kosten steuerlich zu dokumentieren? Können Plattformgebühren immer zu den steuerlich absetzbaren Kosten gezählt werden?

Wenn Sie lernen möchten, wie Sie ausländische passive Einkünfte richtig verbuchen und Fehler in Ihrer jährlichen Steuererklärung vermeiden, lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Wir laden Sie ein, den vollständigen Artikel zu lesen: https://businessinsider.com.pl/prawo/podatki/jak-rozliczyc-zagraniczne-dochody-pasywne-gdy-nie-ma-pit-8c/eq255tq