Die Verjährung von Steuerschulden ist ein Thema, das sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen interessiert. In der Praxis bezieht sich dies auf den Zeitpunkt, ab dem das Finanzamt sein Recht verliert, Steuerrückstände einzutreiben. Es ist jedoch zu beachten, dass die Berechnung der Verjährungsfrist nicht für alle Steuern gleich ist – sie unterscheidet sich für die Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer.
Allgemeine Regel – 5 Jahre
Die Steuerpflicht verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren. Entscheidend ist jedoch die Berechnungsmethode. Hier zeigen sich die Unterschiede zwischen der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer.
Verjährungsfrist für die Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer (PIT) beginnt der Fünfjahreszeitraum mit dem Ende des Jahres, in dem die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärung abgelaufen ist. Das bedeutet, dass die Einkommensteuererklärung 2025 Ende 2031 abläuft, da die Steuererklärung 2025 erst 2026 abgegeben wird. Diese Lösung bedeutet, dass die Steuerpflicht im Zusammenhang mit der Jahressteuererklärung länger besteht, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Umsatzsteuer-Verjährungsfrist
Für die Mehrwertsteuer gelten andere Regeln. Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuerzahlungsfrist für einen bestimmten Monat oder ein bestimmtes Quartal abgelaufen ist. Beispielsweise läuft die Mehrwertsteuer für August 2025 Ende 2030 ab. Dies zeigt, dass die Methode zur Berechnung der Verjährungsfrist für diese Steuer stärker mit den aktuellen Abrechnungen zusammenhängt.
Was prüft das Finanzamt?
Das Finanzamt analysiert zunächst die ältesten, noch nicht verjährten Steuerjahre. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Verbindlichkeiten noch einer Prüfung unterliegen können.
Ende 2025 laufen beispielsweise aus:
- PIT für 2019,
- Mehrwertsteuer für den Großteil des Jahres 2020.
Summe
Die Verjährungsfrist für Steuern ist ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems und sollte bei der Planung Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Während die allgemeine Regel eine Frist von fünf Jahren vorsieht, variiert die Berechnungsmethode je nach Steuerart. Daher kann ein informierter Umgang mit der Verjährungsfrist helfen, unnötige Probleme zu vermeiden.
Sie haben Steuerrückstände oder sind sich unsicher, welche Jahre noch einer Betriebsprüfung durch das Amt unterliegen? Kontaktieren Sie unser Büro – wir analysieren Ihre Situation und helfen Ihnen, Ihre Steuererklärung sicher zu planen.


