Steuerliche Kosten bei Influencer-Aktivitäten

Autorin: Izabela Żukowska

Professionelle Influencer verursachen im Tagesgeschäft erhebliche Kosten, um die Attraktivität ihrer Social-Media-Profile zu steigern. Beispiele hierfür sind Reisekosten (Berichte darüber werden im Profil des Influencers veröffentlicht), der Kauf exklusiver Kleidung und Accessoires (die in veröffentlichten Beiträgen vorgestellt werden), Autoleasing und schließlich Honorare für Agenten und andere Mitarbeiter.

Aus steuerlicher Sicht ist es daher wichtig, Steuerrisiko im Rahmen der Einbeziehung der oben genannten Aufwendungen in die Kosten der Einnahmenerzielung.

Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit nach Skali Steuer oder Methode linear, können bestimmte Ausgaben in die Kosten der Erzielung von Einnahmen einschließen, die
Folglich verringert sich dadurch ihr zu versteuerndes Einkommen. Zu den steuerlich absetzbaren Kosten zählen grundsätzlich definitive und ordnungsgemäß dokumentierte Ausgaben, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit anfallen, d. h. Ausgaben, die der Erzielung, Sicherung oder Aufrechterhaltung einer Einnahmequelle dienen, nicht persönlicher Natur sind und vom Gesetzgeber nicht aus dem Kostenkatalog ausgeschlossen wurden.

Da es sich bei den Ausgaben von Influencern oft um Luxusgüter scheinbar persönlicher Natur handelt und die gesetzliche Definition von Kosten vage ist, ist es zur korrekten Einstufung der jeweiligen Kosten notwendig, eine detaillierte Analyse durchzuführen und die Position der Steuerbehörden in dieser Hinsicht zu erfahren.

Ein erheblicher Teil der Influencer-Ausgaben bezieht sich auf den Kauf Markenkleidung und exklusive AccessoiresIn diesem Fall betonen die Behörden, dass solche Ausgaben von Influencern, die Profile mit Modethemen betreiben, grundsätzlich steuerlich absetzbar sind, da sie nicht ausschließlich dem Imageaufbau dienen, sondern für das Geschäft, gekaufte Kleidung und Accessoires zu präsentieren, unerlässlich sind, um Einnahmen aus der Pflege eines attraktiven Social-Media-Kontos zu erzielen. Die Auslegung in dieser Hinsicht ist jedoch nicht einheitlich, und in der Regel sollte jede Ausgabe für Kleidung und Accessoires sorgfältig analysiert werden, um ihren tatsächlichen Zusammenhang mit dem Social-Media-Profil sicherzustellen. In bestimmten Fällen können die Steuerbehörden argumentieren, dass der Kauf ausgewählter Kleidung oder Accessoires in erster Linie der Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse des Influencers dient und daher solche Ausgaben nicht als steuerlich absetzbare Ausgaben betrachtet werden können.

Die Steuerbehörden sind weniger positiv eingestellt gegenüber Ausgaben für Kosmetik, Parfüms und SchönheitsbehandlungenSie werden grundsätzlich als Aufwendungen überwiegend persönlicher Natur behandelt.
und solange kein direkter Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit besteht (beispielsweise die Präsentation einer Parfümflasche in einem auf dem Profil veröffentlichten Video), kann die Einbeziehung einer solchen Ausgabe als Kosten von der Behörde in Frage gestellt werden.

Ein wichtiger Teil der Ausgaben von Influencern sind auch die Kosten reisen, in erster Linie Flugtickets, Hotels oder verschiedene Attraktionen vor Ort, wie z. B. Festivaltickets. Wenn das Profil eines Influencers reisebezogen ist oder sein Hauptzweck darin besteht, über eine bestimmte Veranstaltungskategorie zu berichten, betrachten die Behörden solche Ausgaben im Allgemeinen als zulässig und können sie in die steuerlich absetzbaren Kosten einbeziehen. Auch in diesem Punkt sind sich die Behörden jedoch nicht einig und lehnen die steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten ab.

Eine Kategorie von Ausgaben, die nicht viel Kontroverse hervorruft, ist Gehälter der Mitarbeiter Influencer. Es ist grundsätzlich zulässig, die Erwerbseinkommen um die anfallenden Kosten für Honorare zu kürzen Agent, Vergütung eines Assistenten oder anderer Personen, die an der Erstellung von Inhalten für Social-Media-Profile mitwirken, darunter beispielsweise die Dienste eines Kameramanns und eines Redakteurs.

Auch Ausgaben für elektronische Geräte, darunter ein Telefon, eine professionelle Kamera, Fotozubehör, ein Computer oder Lizenzen für Grafiksoftware, können als Betriebsausgaben absetzbar sein. Es ist jedoch immer wichtig zu prüfen, ob die gekaufte Ausrüstung tatsächlich mit dem Unternehmen in Zusammenhang steht und ob sie zur Erstellung verschiedener Arten von Multimedia-Inhalten verwendet wird. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass beim Kauf von Ausrüstung im Wert von über 10 PLN eine entsprechende Abschreibung erforderlich ist.

Ein weiterer Aufwand, der in den Kosten für die Erzielung von Einnahmen durch eine große Anzahl von Unternehmern, einschließlich Influencern, enthalten ist, ist Kauf oder Leasing eines AutosBeim Abschluss solcher Verträge ist der Steuerpflichtige berechtigt, Abschreibungen, Anfangsgebühren und Leasingraten in die Kosten einzubeziehen, und zwar in dem Verhältnis, in dem der Betrag von 150 PLN (bei Standardfahrzeugen) bzw. 000 PLN (bei Elektrofahrzeugen) vom Wert des Personenkraftwagens, der Gegenstand des Vertrags ist, übrig bleibt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tätigkeit eines Influencers mit erheblichen Ausgaben verbunden ist. Die Berücksichtigung dieser Beträge kann die zu zahlende Steuerlast erheblich reduzieren. Wichtig ist jedoch, dass vor der Einstufung eines Kaufs als steuerlich absetzbare Ausgabe zunächst individuell geprüft werden muss, ob er der gesetzlichen Definition entspricht und vor allem, ob er tatsächlich mit der Geschäftstätigkeit des Influencers zusammenhängt.