Es lohnt sich, laufend über nationale Steuersysteme zu berichten

Autor: Emil Gierasimowicz

Am 14. März 2022 veröffentlichte Dziennik Gazeta Prawna einen Artikel mit Kommentaren eines BTTP-Experten. Der Artikel enthält Informationen zu Meldefristen für Steuersysteme.

Derzeit besteht gemäß den COVID-Bestimmungen keine Verpflichtung, dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (NVA) inländische Steuerregelungen (MDR) zu melden. Diese Verpflichtung ist bis zum 30. Tag nach der Aufhebung des Epidemiezustands ausgesetzt. Dies erfolgt gemäß Artikel 31y des Anti-Krisengesetzes vom 2. März 2020 (Gesetzblatt, Pos. 374, in der geänderten Fassung).

Emil Gierasimowicz, Steuerberater bei BTTP, weist darauf hin, dass die Daten des Gesundheitsministeriums nicht darauf hindeuten, dass die Pandemie bald abklingen wird, sodass die Aussetzung der MDR-Meldefristen nicht zu voreilig erfolgen sollte. „Es lohnt sich jedoch auf jeden Fall, MDR-Informationen kontinuierlich einzureichen. Dadurch wird vermieden, dass Steuerzahler nach dem Ende der Pandemie und der Aussetzung der Fristen gezwungen sind, mehrere Meldungen gleichzeitig einzureichen“, ist der Experte der Ansicht.

https://podatki.gazetaprawna.pl/artykuly/8378549,specustawy-covidowe-polski-lad-podatki-interpretacje.html