Small ZUS Plus – Unterstützung für Unternehmer mit niedrigem Einkommen

Autor: Krzysztof Burzyński

Wenn Sie Einzelunternehmer sind und ein geringes Einkommen haben, lohnt es sich, die Steuererleichterung „Small ZUS Plus“ in Betracht zu ziehen, mit der Sie niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen können. Diese Regelung richtet sich an Unternehmer mit kleineren Unternehmen; die Sozialversicherungsbeiträge werden hier einkommensabhängig und nicht auf Basis einer festen, höheren Bemessungsgrundlage berechnet.

Wer kann von der Erleichterung profitieren?

Die Small ZUS Plus-Förderung steht Unternehmern zur Verfügung, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft im Vorjahr überstiegen 120.000 PLN nicht.
  • Sie haben im vergangenen Jahr mindestens 60 Tage lang ein Geschäft betrieben.

Dies ist eine Entlastung, die Ihre Sozialversicherungsbeiträge erheblich reduzieren kann, wenn Ihr Unternehmen noch kein Großunternehmen ist.

Wann profitieren Sie nicht von Mały ZUS Plus?

Sie profitieren nicht von der kleinen ZUS Plus-Entlastung, wenn:

  • Sie gründen ein Unternehmen – die Steuererleichterung gilt nicht für das erste Betriebsjahr.
  • Während der letzten 60 Monate Ihrer Geschäftstätigkeit haben Sie das Small ZUS Plus insgesamt 36 Monate lang genutzt.
  • Sie erfüllen Voraussetzungen für die Zahlung reduzierter Sozialversicherungsbeiträge,
  • im vorangegangenen Kalenderjahr haben Sie an weniger als 60 Kalendertagen eine nichtlandwirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausgeübt.
  • Im vorangegangenen Kalenderjahr haben Sie Ihre Steuern mit einer Steuerkarte entrichtet und gleichzeitig von der Mehrwertsteuerbefreiung profitiert.
  • Sie unterlagen aufgrund anderer nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten auch der Sozialversicherung oder Krankenversicherung.
  • Sie führen im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit die gleichen Aufgaben aus, die Sie im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr als Angestellter für Ihren früheren oder aktuellen Arbeitgeber ausgeführt haben.

Sie können die Förderung „Small ZUS Plus“ nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie im Vorjahr ein Unternehmen als solches geführt haben:

  • Schöpfer, Künstler,
  • eine Person, die einen freiberuflichen Beruf ausübt
  • Partner des Unternehmens,
  • Eine Person, die eine öffentliche oder private Schule leitet.

Bevor Sie sich also entscheiden, die Erleichterung in Anspruch zu nehmen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen alle erforderlichen Bedingungen erfüllt.

Was umfasst die Hilfsleistung?

Die Entlastung betrifft nur die Sozialversicherungsbeiträge, das heißt, Sie müssen weiterhin Krankenversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Regeln, d. h. zu den jeweils geltenden Sätzen, entrichten.

Wie lange hält die Linderung an?

Sie können die Steuererleichterung „Small ZUS Plus“ maximal 36 Monate lang innerhalb der nächsten 60 Monate Ihrer Geschäftstätigkeit in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist gelten wieder die regulären Beitragszahlungen. Nach Ablauf der erforderlichen Pause können Sie die Steuererleichterung jedoch erneut beantragen, sofern Ihre finanzielle Situation dies zulässt.

Wie beantrage ich einen Rabatt?

Um die Vorteile des Small ZUS Plus-Programms nutzen zu können, müssen Sie sich bei ZUS registrieren. Dies können Sie wie folgt tun:

  • bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres, sofern Sie die Bedingungen zu Beginn des Jahres erfüllen,
  • oder innerhalb von 7 Tagen nach Erfüllung der Bedingungen, falls dies im Laufe des Jahres geschieht.

Denken Sie daran, dass eine zeitnahe Meldung entscheidend ist, um die Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie von der Steuererleichterung Small ZUS Plus profitieren können, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wie Sie dabei vorgehen, wenden Sie sich bitte an unser Büro.