Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Pkw nutzen, sollten Sie die jüngsten Änderungen beachten. Ab dem 1. Januar 2026 gelten geänderte Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Pkw-Kosten. Die neuen Grenzwerte können die Rentabilität eines Kaufs oder Leasings erheblich beeinflussen.
Untergrenze für Verbrenner und einige Hybridfahrzeuge
Die größte Änderung betrifft Verbrenner und Hybridfahrzeuge mit CO₂-Emissionen von über 50 Gramm pro Kilometer. Für diese Fahrzeuge wurden die Abschreibungs- und Leasingratenobergrenzen von derzeit 150.000 PLN auf 100.000 PLN gesenkt.
Dies bedeutet, dass ein wesentlich geringerer Teil der mit einem solchen Auto verbundenen Ausgaben steuerlich absetzbar ist.
Emissionsarme Autos – keine Änderungen
Für emissionsarme Fahrzeuge, also solche mit einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer, bleibt die Situation unverändert. Die Grenze liegt weiterhin bei 150.000 PLN.
Elektro- und Wasserstoffautos – die höchste Grenze
Elektro- und Wasserstofffahrzeuge werden weiterhin bevorzugt behandelt. Die Abschreibungsgrenze für diese Fahrzeuge bleibt bei 225.000 PLN. Für diese Fahrzeuge sind weiterhin die günstigsten Bedingungen für abzugsfähige Ausgaben gelten.
Die Änderungen gelten auch für das Leasing.
Die neuen Beschränkungen gelten sowohl für eigene als auch für geleaste Fahrzeuge.
Es lohnt sich, einen wichtigen Unterschied in den Übergangsbestimmungen zu beachten:
- Fahrzeuge, die vor 2026 in das Register eingetragen wurden, behalten möglicherweise die aktuellen Grenzwerte.
- Für Leasing gibt es keine Übergangsbestimmungen.
Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrags von entscheidender Bedeutung ist.
Sie möchten wissen, wie sich diese Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken und welche Option für Sie am vorteilhaftesten ist? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihren Autokauf oder Ihr Leasing sicher und steuerlich optimal zu planen.


