Haben Sie während Ihres Aufenthalts in Polen ein Geschenk aus dem Ausland erhalten? Es lohnt sich, herauszufinden, ob dieses Geschenk der polnischen Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt.
Wann unterliegt eine Spende aus dem Ausland der polnischen Steuer?
Eine Spende aus dem Ausland unterliegt in zwei Fällen der polnischen Erbschafts- und Schenkungssteuer:
- Sie sind polnischer Staatsbürger.
- oder Sie haben einen festen Wohnsitz in Polen.
Das bedeutet, dass, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Polen haben, ein Geschenk, selbst wenn es von einer im Ausland lebenden Person stammt, der polnischen Steuer unterliegt.
Was ist unwichtig?
Es ist irrelevant, dass:
- Die Gelder befinden sich zum Zeitpunkt der Spende im Ausland.
- Der Spender lebt außerhalb Polens.
- Der Spender besitzt keine polnische Staatsbürgerschaft.
Wann unterliegen Sie nicht der polnischen Steuerpflicht?
Wenn Sie kein polnischer Staatsbürger sind und nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Polen besitzen, unterliegen Sie beim Erhalt einer Schenkung aus dem Ausland nicht dem polnischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.
Darüber hinaus können Sie als Mitglied der unmittelbaren Familie des Spenders von der Steuerbefreiung profitieren, selbst wenn Sie polnischer Staatsbürger sind und in Polen wohnen – dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Spende muss innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt auf dem Formular SD-Z2 gemeldet werden.
- Bitte fügen Sie einen Überweisungsnachweis bei.
Haben Sie Fragen zu einer Spende aus dem Ausland? Sind Sie sich unsicher, wie Sie diese verbuchen sollen? Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei – wir helfen Ihnen bei der korrekten Verbuchung Ihrer Spende und stellen sicher, dass Sie alle steuerlichen Anforderungen erfüllen.


