Leben Sie im Ausland, reichen Sie dort Ihre Steuererklärung ein und erhalten Sie ein Geschenk aus Polen? Wir erklären Ihnen, wann Sie Steuern zahlen müssen.

Autor: Krzysztof Burzyński

Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und eine Schenkung aus Polen erhalten, kann es sein, dass diese der polnischen Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt. Es ist ratsam zu wissen, wann solche Fälle in Polen eine Steuerpflicht auslösen.

Wann unterliegt ein Geschenk aus Polen der polnischen Steuer?

Eine Spende aus Polen unterliegt der polnischen Erbschafts- und Schenkungssteuer, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die gespendeten Gelder befanden sich zum Zeitpunkt der Spende in Polen.
  2. Zum Zeitpunkt der Spende hatte der Spender einen festen Wohnsitz in Polen.

Was ist unwichtig?

Es sei betont, dass es keine Rolle spielt, dass:

  • Sie leben im Ausland.
  • Sie sind kein polnischer Steueransässiger.
  • Sie besitzen keine polnische Staatsbürgerschaft.

Der Spender muss kein polnischer Staatsbürger sein – es genügt, dass er einen ständigen Wohnsitz in Polen hat.

Wie kann ich eine Spende abwickeln?

Eine solche Spende muss vom Empfänger versteuert werden. Stammt die Spende jedoch von der engsten Familie, kann eine Steuerbefreiung geltend gemacht werden. In diesem Fall muss die Spende innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt dem Finanzamt gemeldet werden, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.

Das einzureichende Formular ist SD-Z2, dem ein Überweisungsnachweis beizufügen ist.

Wenn Sie Zweifel haben, ob eine Spende dem Finanzamt gemeldet werden muss, wenden Sie sich bitte an unser Büro – wir helfen Ihnen, Ihre Steuerpflichten zu ermitteln und Ihre Spende ordnungsgemäß zu verbuchen.