Besteuerung von Managern – eine neue Interpretation

Autor: Piotr Wojciechowski

Die Auslegung des Direktors des Nationalen Steuerinformationsdienstes vom 7. August 2019 (Nr. 0115-KDIT3.40-11.253.2019.4.WM) zum einheitlichen Steuersatz (19 %) für Führungskräfte hat in den Medien für erhebliches Aufsehen gesorgt. Der Kern der Sache liegt in der Frage, was als Führungskraft gilt. Dies gilt insbesondere für Führungskräfte auf niedrigerer Ebene, da bei ihnen kaum von der Leitung eines Unternehmens oder auch nur eines Teils davon gesprochen werden kann.

Zur Erinnerung: Einkünfte aus Unternehmensführungsverträgen, Managementverträgen oder ähnlichen Verträgen, auch wenn sie im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, werden für Einkommensteuerzwecke als Einkünfte aus persönlich ausgeübter Tätigkeit anerkannt und können daher nicht mit einer Pauschalsteuer besteuert werden.

Eine Person, die für einen kleinen und streng inhaltlichen Tätigkeitsbereich verantwortlich ist und keinen Einfluss beispielsweise auf die Festlegung der wesentlichen Ziele des Unternehmens, der Strategie oder Handlungsrichtungen oder die Verwaltung des Unternehmensvermögens hat, sollte nicht als Manager angesehen werden, der das Unternehmen leitet.

Der tatsächliche Leistungsumfang bestimmt die Zuordnung der Einnahmen zu einer bestimmten Quelle und sollte sich im abgeschlossenen Vertrag widerspiegeln. Mit anderen Worten, der Vertrag muss die tatsächlich erbrachten Leistungen genau benennen. Im Falle einer Betriebsprüfung durch die Steuerbehörden ist die daraus resultierende Auslegung nicht schutzwürdig, wenn sich herausstellt, dass die Angaben im Antrag und Vertrag von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen.

Die vom Manager erbrachten Dienstleistungen können in Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen unterteilt werden, was die Anwendung einer Pauschalsteuer auf zumindest einen Teil der erzielten Einnahmen ermöglicht.

Der Status eines Managers nach der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer muss nicht unbedingt identisch sein. Eine Person kann nach der Mehrwertsteuer ein Unternehmer sein und nach der Einkommensteuer de facto als Arbeitnehmer behandelt werden. Die Erhebung der Einkommensteuer durch ein Unternehmen kann Manager in Apathie versetzen, daher empfehlen wir, dieser Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Das Ignorieren dieser Tatsache birgt das Risiko von Steuerrückständen und Zinsen.

Źródło: https://serwisy.gazetaprawna.pl/pit/artykuly/1427197,liniowy-pit-dla-menadzerow-nizszego-szczebla.html