Investieren kann sich lohnen, wirft aber oft Fragen zur Besteuerung auf. Eine der häufigsten Fragen lautet: Worin genau besteht der Unterschied zwischen der Belka-Steuer und der Börsensteuer? Obwohl beide mit Investitionen in Verbindung stehen und in beiden Fällen der gleiche Steuersatz gilt, unterscheiden sich Mechanismus und Abrechnungsmethode grundlegend.
Was haben sie gemeinsam? Eine Quote von 19 %.
Beginnen wir mit der Gemeinsamkeit. Sowohl die Belka-Steuer als auch die Börsensteuer werden mit einem Satz von 19 % berechnet. Damit enden die Ähnlichkeiten jedoch im Wesentlichen, denn was besteuert wird, wer die Steuer zahlt und wann, unterscheiden sich.
Belka-Steuer – eine pauschale Einkommensteuer, die meist automatisch eingezogen wird
Die Belka-Steuer ist eine Pauschalsteuer auf Einkommen – sie gilt für Gewinne in Form von Zinsen oder Dividenden, die aus Produkten wie Einlagen, Sparkonten und Anleihen erzielt werden.
In der Praxis ist ein weiterer wichtiger Vorteil für viele, dass die Bank oder das Finanzinstitut diese Steuer in der Regel automatisch bei der Gewinnauszahlung einzieht. Das bedeutet, dass der Kunde üblicherweise den Nettogewinn erhält und sich nicht selbst um die Berechnung oder Zahlung der Steuer kümmern muss. Für den Anleger ist dies eine bequeme und einfache Lösung, da die Auszahlung ohne zusätzliche Formalitäten erfolgt.
Börsensteuer – Pauschalsteuersatz auf Einkommen und Abwicklung gemäß PIT-38
Die Börsensteuer ist ihrerseits eine Pauschalsteuer, die Einkünfte aus dem Verkauf von unter anderem Wertpapieren, derivativen Finanzinstrumenten und Aktien umfasst.
Und hier liegt der grundlegende praktische Unterschied: Keine Institution wird die Steuer in Ihrem Namen bezahlen. Es liegt in der Verantwortung des Anlegers, die Transaktionen selbst abzuwickeln.
Dazu müssen Sie:
- Einnahmen und Ausgaben sind in der Steuererklärung PIT-38 anzugeben.
- Die aus diesen Abfindungen resultierenden Einkünfte müssen versteuert werden.
Bei der Börsensteuer ist das Formular PIT-8C ein wichtiges Belegdokument. Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das von in Polen registrierten Finanzinstituten ausgestellt wird, wenn Sie über diese Finanzinstrumente verkauft haben. Das PIT-8C hilft zwar bei der Zusammenstellung der für die Steuerabrechnung benötigten Daten, ersetzt aber nicht die Pflicht zur Abgabe des Formulars PIT-38 und zur Zahlung der Steuer.
Vorsicht vor Ausnahmen!
Wenn Sie Zweifel an der korrekten Buchführung Ihrer Aktienanlagen haben, ist es am sichersten, einen Steuerberater zu konsultieren, der Ihnen bei der Analyse der Situation hilft und die geeignete Buchführungsmethode ermittelt.
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