Wenn Sie im Rahmen eines Mandatsvertrags arbeiten und Ihr Studium abschließen, sollten Sie auf das Datum achten, an dem Sie Ihren Studentenstatus verlieren. Dieses Datum entscheidet darüber, ob Sie weiterhin von der Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen profitieren oder ob für Ihren Arbeitgeber eine neue Beitragspflicht entsteht.
Studenten bis zum Alter von 26 Jahren und Sozialversicherungsbeiträge
Studierende unter 26 Jahren, die ihren Lebensunterhalt im Rahmen eines Mandatsvertrags bestreiten, sind von den ZUS-Beiträgen befreit – allerdings nur bis sie offiziell den Studierendenstatus erhalten. Die bloße Tatsache, dass sie „praktisch“ studieren, genügt nicht. Maßgeblich ist das in den Bestimmungen festgelegte Datum.
Wann enden die Studien formell?
Das Hochschulgesetz legt eindeutig fest:
- Das Abschlussdatum ist das Datum des Bestehens der Diplomprüfung.
- und im medizinischen Bereich – der Tag, an dem man die letzte erforderliche Prüfung bestanden hat.
Dieses Datum ist für ZUS von entscheidender Bedeutung.
Beispiel aus dem wirklichen Leben
Wenn Sie sich am 10. September verteidigt haben, dann:
- 10. September – Sie haben weiterhin Studentenstatus.
- Ab dem 11. September verlieren Sie Ihren Studentenstatus.
- Seit dem 11. September ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei der Sozialversicherung und der Krankenversicherung anzumelden.
Bachelorstudium und eine Pause vor dem Masterstudium
Viele Studierende schließen ihr Bachelorstudium ab und planen, nur wenige Monate später mit dem Masterstudium zu beginnen. Wichtig zu wissen ist Folgendes:
- In der Zeit zwischen den Studienjahren haben Sie keinen Studentenstatus.
- und dies bedeutet den Verlust der Ausnahmeregelung von der ZUS für den Mandatsvertrag.
Nur die formelle Wiederaufnahme des Studiums stellt den Studentenstatus wieder her – frühere Pläne oder die Immatrikulation sind irrelevant.
Warum ist es so wichtig?
Denn in der Praxis kann dieser Moment leicht übersehen werden, und eine verspätete Meldung an ZUS kann zu Problemen für den Mandanten und zu Missverständnissen bei der Abwicklung führen.
Stehen Sie kurz vor Ihrem Abschluss, arbeiten Sie befristet und sind sich unsicher, ab wann Ihre Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) fällig werden? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die passenden Termine zu ermitteln und Ihre individuelle Situation zu beurteilen.


