Sind Sie derzeit krankgeschrieben? ZUS kann Ihre Social-Media-Aktivitäten überprüfen.

Autor: Krzysztof Burzyński

Wenn Sie krankgeschrieben sind, sollten Sie Folgendes beachten: Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) kann Ihre Aktivitäten in den sozialen Medien überprüfen. Das ist kein Mythos – solche Überprüfungen finden tatsächlich statt, und Ihre Online-Aktivitäten können als Beweismittel dienen.

Es ist kein Mythos – es hat konkrete Konsequenzen.

Die ZUS (Sozialversicherungsanstalt) kann überprüfen, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Dabei ist nicht nur Ihr Offline-Verhalten relevant, sondern auch Ihre öffentlichen Online-Aktivitäten.

Allein im Jahr 2024 setzte die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) nach solchen Prüfungen Leistungszahlungen in Höhe von über 600 PLN aus. Dieser Betrag ist mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2020 und zeigt, dass das Problem zunehmend praktische Relevanz erlangt und immer mehr Fälle betrifft.

Instagram, TikTok und Facebook als Beweismittel

Ihre Fotos, Videos und Stories von Instagram, TikTok oder Facebook können dazu beitragen, zu beurteilen, ob Ihr Krankenurlaub dem vorgesehenen Zweck dient. Sollten Inhalte in sozialen Medien auftauchen, die die Definition von „Arbeitsunfähigkeit“ infrage stellen, können diese als Grundlage für Argumente dienen.

Fotos von der Reise nach L4? Das könnte eine Vorladung nach sich ziehen.

Fälle, in denen Fotos von einem Wochenendausflug während der L4-Phase zu einem Anruf bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) führen, sind mittlerweile Standard. In solchen Fällen müssen die Leistungen in der Regel zurückgezahlt werden, da Online-Aktivitäten oft als unvereinbar mit der erklärten Arbeitsunfähigkeit angesehen werden.

Was kann man tun, um Probleme zu vermeiden?

Die Schlussfolgerung ist einfach:

  • Wenn Sie krankgeschrieben sind – ruhen Sie sich aus.
  • Wenn Sie eine Reise planen – machen Sie Urlaub.

Mit dieser Vorgehensweise können Sie Stress und unangenehme Folgen vermeiden.

Sollten Sie Zweifel an Ihrer Situation haben (L4, Leistungen, ZUS-Check) und diese in Ruhe klären möchten, kontaktieren Sie unser Büro – wir helfen Ihnen bei der Risikobewertung und beraten Sie, wie Sie das Thema sicher angehen können.