In der Beilage der Dziennik Gazeta Prawna (Steuern und Buchhaltung) vom 22. März 2021 wurde ein Artikel mit Kommentaren eines BTTP-Experten veröffentlicht. Der Artikel enthält aktuelle Informationen und weitere Fragen zu Steuersystemen.
Meldefristen
Im Falle der Meldepflicht für inländische Steuergestaltungen wurden die Fristen bis zum Ende der Coronavirus-Epidemie ausgesetzt. Trotz der Aussetzung der Fristen ist eine fortlaufende Identifizierung von Gestaltungen, die eine Steuergestaltung darstellen könnten, erforderlich, da Finanzinstitute und Notare häufig fragen, ob eine bestimmte Gestaltung eine Steuergestaltung darstellt.
Für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wurden die Fristen jedoch bereits ausgesetzt.
MDRs und Steuerauslegungen
Verwaltungsgerichte verpflichten den Direktor des Nationalen Steuerinformationsbüros, Steuerauslegungen zu Steuersystemen herauszugeben.
Nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2021 (Az. I FSK 1703/20) sind erste steuerliche Auslegungen zu MDRs zu erwarten.
MDR und Fälle vor dem Verfassungsgericht und dem EuGH
Zur Erinnerung: Gegen die polnischen Regelungen zu den Systemen wurde vor dem Verfassungsgericht Berufung eingelegt.
Kürzlich landeten die EU-Verordnungen zu MDRs auch vor dem Gerichtshof der EU. Das belgische Verfassungsgericht hat eine Vorabentscheidung vorgelegt (17. Dezember 2020, Aktenzeichen C-694/20). Der EuGH wird prüfen, ob die Bestimmungen über Intermediäre (im polnischen Recht „Promoter“ oder „Assistent“), die aufgrund ihres Berufsgeheimnisses andere Intermediäre über die Nichteinhaltung der Meldepflicht informieren müssen, mit den Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta vereinbar sind.
Das Urteil des EuGH wird Auswirkungen auf die polnische Gesetzgebung haben, da eine ähnliche Lösung in Artikel 86 Absatz 5 des Gesetzes vom 29. August 1997 – der Steuerverordnung – vorgesehen ist.
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