Die Vorschriften zur Meldung von Steuergestaltungen (MDR) sind umstritten und unklar. Unternehmen können nicht mit „Hilfe“ in Form von Steuerrulings rechnen, da der Direktor des Nationalen Steuerinformationssystems (KIS) sich weigert, diese im Rahmen der MDR zu erteilen.
In einem Fall reichte der Antragsteller beim Provinzverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Direktors des Nationalen Informationssystems ein. Der Fall landete schließlich beim Obersten Verwaltungsgericht. Das Kassationsgericht stellte vor allem fest, dass Steuersysteme können steuerlichen Auslegungen unterliegen.
– Dies ist ein sehr wichtiges Urteil in Bezug auf das Recht auf eine steuerliche Auslegung von Steuersystemen – kommentiert Piotr Wojciechowski, Rechtsberater und leitender Berater bei BTTP.
Er weist darauf hin, dass sich auf der Ebene der Provinzverwaltungsgerichte kein einheitliches Urteilsmuster herausgebildet habe, sondern es zwischen positiven und negativen Urteilen ein „Gleichstand“ gebe. In letzter Zeit überwogen jedoch Urteile, die für Steuerzahler und Berater günstig seien.
„Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts wird eine wichtige Orientierungshilfe für die Gerichte sein. Ich hoffe, dass es die ungünstige Praxis des Direktors des Nationalen Informationssystems ändern wird“, fügt Piotr Wojciechowski hinzu.
Jurisprudenz
Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2021, Az. I FSK 1703/20. www.serwisy.gazataprawna.pl/orzeczenia


