Bericht über die im Handelsverkehr verwendeten Zahlungsbedingungen für das Jahr 2022

Autorin: Izabela Żukowska

Aufgrund der Novelle des Gesetzes zur Bekämpfung übermäßiger Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr wurde die Frist zur Einreichung eines Berichts über die geltenden Zahlungsfristen für das Jahr 2022 auf den 30. April 2022 verlängert.

Unternehmen, die für 2022 einen Bericht einreichen müssen

Zur Abgabe des Berichts sind Körperschaftsteuerpflichtige verpflichtet, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Wert der im Jahr 2021 erzielten Einnahmen überstieg den Gegenwert von 50 Millionen Euro gemäß dem NBP-Wechselkurs zum 31. Dezember 2021 und
  • wurden in die vom Finanzminister veröffentlichte Zusammenfassung der individuellen Daten der Körperschaftsteuerzahler aufgenommen (siehe MF-Anweisung) bis zum 30. September 2022.

Steuerkapitalgruppen und öffentliche Gesundheitseinrichtungen, die vom Finanzministerium des Staates oder einer lokalen Regierungseinheit gegründet wurden, müssen keine Berichte einreichen.

Verantwortliche Person für die Einreichung des Berichts

Die Verantwortung für die elektronische Übermittlung des Berichts innerhalb der gesetzlichen Frist liegt bei den Geschäftsführern. Bei nicht fristgerechter Übermittlung des Berichts entstehen Haftungsrisiken für alle Mitglieder des mehrköpfigen Gremiums.

Als Geschäftsführer eines Unternehmens gilt ein Mitglied des Vorstands oder eines anderen Leitungsorgans dieses Unternehmens, eine Person, die als solches Organ handelt, oder, falls das Unternehmen kein solches Organ hat, die Person, die dessen Geschäfte leitet. Wird der Bericht durch einen Bevollmächtigten eingereicht, ist beim Ausfüllen des elektronischen Berichtsgenerators die Beifügung einer Vollmacht und eines Nachweises über die Zahlung der Stempelsteuer erforderlich.

Frist und Art der Einreichung des Berichts

Derzeit muss der Bericht bis zum 30. April eines jeden Jahres eingereicht werden. Da die Frist für das Jahr 2023 jedoch auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, endet die Frist am nächsten Tag, der kein Feiertag oder Samstag ist, also am 2. Mai 2023.

Die Meldung muss mittels elektronischem Formular (siehe Form). Das Einreichen eines Berichts ist kostenlos.

Umfang des Berichts

Der Bericht 2022 sollte die folgenden Elemente enthalten:

  • der Wert der im vorangegangenen Kalenderjahr innerhalb der im Vertrag festgelegten Zeit erhaltenen Geldleistungen;
  • der Wert der im vorangegangenen Kalenderjahr innerhalb der im Vertrag festgelegten Zeit gewährten Geldleistungen;
  • den Wert der Geldleistungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr bis zu der im Vertrag festgelegten Frist nicht bezogen wurden, sofern diese Frist überschritten wurde um:
    • nicht länger als 5 Tage,
    • 6 bis 30 Tage,
    • 31 bis 60 Tage,
    • 61 bis 120 Tage,
    • mehr als 120 Tage;
  • den Wert der Geldleistungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr bis zu der im Vertrag festgelegten Frist nicht erbracht wurden, wenn diese Frist überschritten wurde um:
    • nicht länger als 5 Tage,
    • 6 bis 30 Tage,
    • 31 bis 60 Tage,
    • 61 bis 120 Tage,
    • mehr als 120 Tage;
  • der prozentuale Anteil der einzelnen Geldleistungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr bis zu dem im Vertrag festgelegten Termin nicht erhalten wurden, am Gesamtwert der dem Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr zustehenden Geldleistungen;
  • der prozentuale Anteil der einzelnen Geldleistungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr nicht bis zu der im Vertrag festgelegten Frist erbracht wurden, am Gesamtwert der Geldleistungen, zu deren Erbringung das Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr verpflichtet war.

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