Viele junge Unternehmer fragen sich, ob sie die sogenannte Jugendsteuerermäßigung in Anspruch nehmen können, die es ihnen ermöglicht, bis zu einer bestimmten Grenze keine Einkommensteuer zu zahlen. Obwohl diese Lösung verlockend erscheinen mag, sind die Regelungen in diesem Punkt eindeutig: Wer ein Unternehmen führt, kann diesen Steuervorteil nicht nutzen.
Welche Erleichterung bringt das für junge Menschen?
Die Steuererleichterung für junge Erwachsene gilt für Personen unter 26 Jahren, die Einkünfte aus bestimmten Quellen beziehen. Dazu gehören:
- Arbeitsvertrag,
- Mandatsvertrag
- Studentenpraktika und Ausbildungsplätze.
Die Steuerbefreiung gilt für Einkünfte bis zu 85.528 PLN pro Jahr. Übersteigt der Betrag diese Grenze, unterliegt der Betrag der Besteuerung nach den allgemeinen Regeln.
Warum können Unternehmer das nicht nutzen?
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet klar zwischen verschiedenen Einkommensquellen. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit stellen eine gesonderte Einkommensart dar und fallen nicht unter die Steuererleichterung für junge Unternehmer. Das bedeutet, dass selbst 18-, 20- oder 25-jährige Unternehmer diese Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen können – unabhängig von der gewählten Besteuerungsmethode, sei es ein Steuersatz nach Einkommensklassen, eine Pauschalsteuer oder eine Steuer auf das versteuerte Einkommen.
In der Praxis bedeutet dies, dass junge Unternehmer ihre Steuern nach allgemeinen Regeln entrichten müssen, genau wie jeder andere Steuerzahler, der einer Geschäftstätigkeit nachgeht.
Wie kann ein junger Unternehmer Einsparmöglichkeiten finden?
Auch wenn die Steuererleichterung für junge Erwachsene nicht für Selbstständige gilt, bedeutet das nicht, dass es keine Möglichkeiten zur Steueroptimierung gibt. Die Wahl der richtigen Besteuerungsform ist entscheidend, da sie die Steuerbelastung minimiert und die finanzielle Effizienz des Unternehmens steigert.
Summe
Die Steuererleichterung für junge Menschen gilt ausschließlich für Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags, eines Mandatsvertrags, eines Praktikums oder einer Ausbildung beschäftigt sind. Unternehmer, auch solche unter 26 Jahren, sind nicht anspruchsberechtigt.
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