Mieten Sie als polnischer Steueransässiger eine Wohnung in Spanien? Erfahren Sie, wie Sie eine Doppelbesteuerung vermeiden können.

Autor: Krzysztof Burzyński

Wenn Sie in Spanien eine Wohnung mieten und in Polen steuerlich ansässig sind, sollten Sie beachten, dass die Mieteinnahmen sowohl in Polen als auch in Spanien besteuert werden müssen. Glücklicherweise gibt es eine Möglichkeit, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wie werden Mieteinnahmen in Spanien abgerechnet?

Da sich Ihre Mietimmobilie dort befindet, zahlen Sie die Steuern zunächst in Spanien. Das spanische Recht regelt die Steuersätze und -bestimmungen für Mieteinnahmen.

Wie werden Einkünfte in Polen abgewickelt?

Als in Polen steuerlich ansässige Person müssen Sie Ihre Mieteinnahmen in Polen angeben, da das polnische Steuerrecht die Angabe all Ihrer weltweiten Einkünfte vorschreibt. Das bedeutet, dass Sie diese Einnahmen, obwohl Sie in Spanien Steuern gezahlt haben, auch in Ihrer jährlichen Steuererklärung in Polen angeben müssen.

Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden?

Glücklicherweise besteht zwischen Polen und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dank dieses Abkommens können Sie den entsprechenden Anteil der in Spanien gezahlten Steuer von der in Polen zu schuldenden Steuer auf vermietete Immobilien in Spanien abziehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein korrekt berechneter Teil der in Spanien gezahlten Steuer von der in Polen zu zahlenden Steuer abgezogen werden kann, wodurch eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens vermieden wird.

Haben Sie Fragen zur Versteuerung von Mieteinnahmen im Ausland? Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei – wir helfen Ihnen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und Ihre Mieteinnahmen in Polen und im Ausland korrekt zu versteuern.