Verdienen Sie Geld mit der Vermietung von Wohnungen und fragen sich, ob Sie Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zahlen müssen?

Autor: Krzysztof Burzyński

Die Vermietung von Wohnungen ist eine beliebte Anlageform, doch oft stellt sich die Frage, ob für solche Vermietungen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Die Antwort hängt von mehreren wichtigen Faktoren ab. Ob Sie Beiträge zahlen müssen, hängt davon ab, wie Sie Ihre Immobilie vermieten und ob Sie die Vermietung als gewerbliche oder private Tätigkeit behandeln.

Privatvermietung – kein ZUS

Wenn Sie Wohnungen als Privatperson vermieten, die Immobilie nicht bei einem Unternehmen registriert ist und Sie keine zusätzlichen Dienstleistungen (z. B. Reinigung) anbieten, gilt dies als private Vermietung. In diesem Fall:

  • Sie zahlen lediglich einen Pauschalbetrag auf Basis des nachgewiesenen Einkommens:
    • 8,5 % bis zu 100 PLN,
    • 12,5 % über diesem Betrag,
  • ZUS trifft auf Sie nicht zu.

Die private Vermietung wird als eine Form der Gelderzielung mit anderen Verpflichtungen behandelt als die Vermietung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.

Vermietung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit – ZUS gilt

Wenn die Immobilie jedoch als Einzelunternehmen geführt wird und die Vermietung regelmäßiger wird, beispielsweise durch Inserate auf Portalen oder zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Reinigung), kann das Finanzamt Sie als Gewerbetreibenden einstufen, selbst wenn Sie Ihr Unternehmen nicht formell angemeldet haben. In diesem Fall werden zusätzlich zur Grundsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Wodurch wird die Notwendigkeit der ZUS-Zahlung bestimmt?

Der entscheidende Faktor ist hierbei nicht die Anzahl der vermieteten Wohnungen, sondern:

  • In welcher Vermögensklasse sind sie gelistet (ob Unternehmens- oder Privatvermögen)?
  • und wie sie vermietet werden (ob sie gewerblich oder privat vermietet werden).

Wenn Sie regelmäßig und in größerem Umfang vermieten, könnten die Behörden der Ansicht sein, dass Ihre Aktivitäten die Grenzen der privaten Vermietung überschritten haben.

Was tun, wenn man Zweifel hat?

Bei Unklarheiten sollten Sie einen Steuerberater konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, einzuschätzen, ob Ihre Aktivitäten als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sind und somit Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, oder ob sie unter die Kategorie der privaten Vermietung fallen. Bedenken Sie, dass die Finanzbehörden Ihre Aktivitäten möglicherweise anders interpretieren als Sie, was zu Problemen führen kann.