Befreiung von der Verrechnungspreisdokumentation bei Unternehmensfusionen – positive Auslegung durch das Nationale Steuerinformationsamt

Autor: Izabela Wójcik und Bartosz Choinkowski

Positive Auslegung des Nationalen Steuerinformationssystems – eine günstige Position für Steuerzahler

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Direktor der Nationalen Steuerinformation die Richtigkeit der von uns für unseren Kunden erstellten Stellungnahme bestätigt hat. Wir haben unseren Kommentar auch in der Dziennik Gazeta Prawna am 1. Oktober 2025 veröffentlicht (verfügbar unter LINKDer Fall betraf die Möglichkeit, die Befreiung von der Dokumentationspflicht im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen gemäß Artikel 11n Punkt 1 des Körperschaftsteuergesetzes im Falle einer Unternehmensübernahme ohne Abschluss der Geschäftsbücher in Anspruch zu nehmen.

Diese Entscheidung ist für Kapitalgruppen, die eine Reorganisation oder Umstrukturierung planen, von erheblicher Bedeutung, da sie bestätigt, dass es in solchen Situationen möglich ist, Kosten und Steuerpflichten zu senken.

Hintergrund – Globale Umstrukturierung und lokale Herausforderungen

Der Fall betraf die Fusion zweier globaler Kapitalgruppen. Um die rechtlichen und organisatorischen Strukturen in Polen an die neue Strategie der Gruppe anzupassen, war es notwendig, die Übernahme zweier Tochtergesellschaften durch die Muttergesellschaft abzuschließen.

Der gesamte Fusionsprozess erfolgte nach der Pooling-of-Shares-Methode unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Dies bedeutete, dass keine Verpflichtung zur Schließung der Bilanzen der übernommenen Unternehmen bestand. Infolgedessen wurden die Ergebnisse der übernommenen Unternehmen für das gesamte Jahr 2024 in die Bilanzen und die CIT-8-Steuererklärung des übernehmenden Unternehmens einbezogen.

Die Kernfrage ist, wie die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 11n Punkt 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist.

Der Hauptzweifel unseres Mandanten bestand darin, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation geprüft werden sollten:

  • getrennt für die zu erwerbenden Unternehmen – bis zur Fusion oder
  • insgesamt für das übernehmende Unternehmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller zusammengeschlossenen Unternehmen.

Unsere Position war eindeutig: Da die Konten der übernommenen Unternehmen nicht abgeschlossen waren, sollte das maßgebliche Steuerjahr das der übernehmenden Gesellschaft sein. Das bedeutet, dass die Befreiungskriterien anhand der Ergebnisse der übernehmenden Gesellschaft überprüft werden sollten, die auch die Ergebnisse der übernommenen Unternehmen umfassen.

Die Position des Direktors von KIS – volle Zustimmung zu unserer Argumentation

Der Direktor des Nationalen Steuerinformationssystems (KIS) stimmte unseren Argumenten voll und ganz zu. In seiner veröffentlichten Interpretation wies er darauf hin, dass:

  • Das übernehmende Unternehmen ist als Rechtsnachfolger verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation sowohl für seine eigenen Transaktionen als auch für die der übernommenen Unternehmen zu erstellen – und zwar bis zum Erwerbszeitpunkt.
  • Die Voraussetzungen für die Befreiung von Artikel 11n Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes sind auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft im Hinblick auf das gesamte Steuerjahr unter Berücksichtigung der Ergebnisse der übernommenen Gesellschaften zu beurteilen.

In der Praxis bedeutet dies, dass das übernehmende Unternehmen im Jahr 2024:

  • nicht von der Befreiung nach Artikel 6 des CIT-Gesetzes profitiert haben,
  • nicht in den Genuss der Befreiung nach Artikel 17 Absatz 1 Nummer 34 und 34a des Körperschaftsteuergesetzes gekommen sind,
  • keinen steuerlichen Verlust erlitten hat,

für die Übernahmetransaktion kann eine Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation gelten.

Vorteile für Unternehmen, die eine Umstrukturierung planen

Die Auslegung des Direktors des Nationalen Steuerinformationsdienstes (KIS) hat erhebliche praktische Auswirkungen. Sie zeigt, dass die Wahl der Fusionsmethode ohne Abschluss der Geschäftsbücher Unternehmern eine Reihe von Vorteilen bieten kann:

  • Reduzierung der Verwaltungskosten – keine Notwendigkeit, separate Unterlagen für die übernommenen Unternehmen vorzubereiten,
  • Vereinfachung des Steuerabwicklungsprozesses,
  • größere Flexibilität bei der Planung der Umstrukturierung von Kapitalgruppen,
  • die Möglichkeit, sich auf strategische Aspekte statt auf übermäßige Steuerpflichten zu konzentrieren.

Für viele Unternehmer kann dies ein wichtiges Argument bei der Wahl der optimalen Methode zur Unternehmensfusion sein.

Zusammenfassung – Steuersicherheit bei Umstrukturierungen

Die veröffentlichte Auslegung ist ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig eine ordnungsgemäße Vorbereitung des Umstrukturierungsprozesses aus steuerlicher Sicht ist. Dank einer sorgfältigen Analyse der Vorschriften und einer schlüssigen Argumentation konnten wir eine positive Stellungnahme der Behörde erhalten, die:

  • bestätigt die Argumente unseres Mandanten,
  • kann für andere Unternehmen, die eine Umstrukturierung planen, ein wichtiger Leitfaden werden.

Wenn Ihr Unternehmen vor einer ähnlichen Herausforderung steht und Sie sicher sein möchten, dass der Prozess steuersicher abläuft, wenden Sie sich an unsere Kanzlei.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der besten und sichersten Lösungen für Ihr Unternehmen.