Umsatzsteuerbefreiung beim Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland – was ist zu beachten?

Autorin: Małgorzata Breda

Viele Unternehmer sind von der Mehrwertsteuer befreit. Im Rahmen ihrer täglichen Geschäftstätigkeit beziehen sie jedoch häufig Dienstleistungen von ausländischen Lieferanten. In solchen Fällen stellt sich eine wichtige Frage: Müssen sie trotz Mehrwertsteuerbefreiung ihre Steuern in Polen einreichen?

Erwerb von Dienstleistungen aus dem Ausland und die Pflicht zur Abrechnung der Mehrwertsteuer

Zu den am häufigsten von ausländischen Unternehmen erworbenen Dienstleistungen zählen:

  • Werbung auf Facebook oder Google,
  • Softwarelizenzen,
  • Vermittlungsdienste,
  • Online-Beratungen von Unternehmen außerhalb Polens,
  • Agenturleistungen.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass ein Unternehmen, das von der Mehrwertsteuer befreit ist, nicht verpflichtet sein sollte, die Steuer zu begleichen. Leider sieht die Realität anders aus. Beim Import von Dienstleistungen wie den oben genannten sollte das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bedeutet, dass der Käufer – also der polnische Unternehmer – für die Abrechnung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist. In der Praxis bedeutet dies, dass er eine VAT-9M-Erklärung einreicht und die Steuer aus eigenen Mitteln bezahlt.

Diese Verpflichtung ist streng an Fristen gebunden. Die Erklärung muss spätestens am 25. Tag des Monats eingereicht und die Steuer abgeführt werden, der auf den Monat folgt, in dem die Dienstleistungen erworben wurden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung riskiert der Unternehmer Sanktionen durch das Finanzamt.

Warum lohnt es sich, diese Vorschriften zu beachten?

Die Steuerbehörden legen großen Wert auf die korrekte Abrechnung importierter Dienstleistungen. Unkenntnis der Vorschriften schützt nicht vor Haftung. Daher lohnt es sich, sicherzustellen, dass im Einzelfall keine Mehrwertsteuer anfällt. So vermeiden Sie unnötigen Stress und mögliche Strafen.

Summe

Wenn Sie von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren und gleichzeitig Dienstleistungen von ausländischen Auftragnehmern beziehen, denken Sie daran, Ihre Steuer in Polen abzuwickeln. Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens mag überraschend kommen, aber die Nichteinhaltung birgt echte Risiken.

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