Dokumentation nach dem Unfall

Die Unfalldokumentation umfasst obligatorische Dokumente, die nach einem Arbeitsunfall erstellt werden. Ihr Zweck ist es, die Umstände des Vorfalls, seine Ursachen und Folgen zu ermitteln und Präventivmaßnahmen einzuleiten.

In Polen ergibt sich diese Verpflichtung aus Artikel 234 des Arbeitsgesetzbuches und der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik aus dem Jahr 2009.

Unsere Spezialisten entwickeln für Sie ein Verfahren zur Unfallmeldung und begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess der Unfalldokumentation und der Benachrichtigung der zuständigen Behörden.

Der umfassende Service beinhaltet auch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung in folgende Register:

  • Arbeitsunfallregister
  • Unfallregister gleichzusetzen mit Arbeitsunfällen
  • Aufzeichnungen über Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit.
  • ZUS IWA
  • Berichterstattung des Statistischen Zentralamts

In der Praxis ist schnelles und geordnetes Handeln ab dem Zeitpunkt eines Vorfalls entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung der Sofortmaßnahmen (Absicherung des Unfallortes, Erfassung grundlegender Informationen, Ermittlung der Verantwortlichen auf Arbeitgeberseite) und begleiten Sie anschließend durch den gesamten Prozess der Aufklärung der Umstände und Ursachen des Vorfalls. Dabei gewährleisten wir eine zuverlässige und lückenlose Dokumentation. So vermeiden Sie Situationen, in denen formale Auslassungen oder Unstimmigkeiten in Berichten Korrekturen erfordern, das Verfahren verlängern oder Risiken bei Inspektionen bergen.

Wir begleiten den Arbeitgeber durch die verschiedenen Phasen: von der Sammlung von Erklärungen und Unterlagen über die ordnungsgemäße Erstellung der Unfalldokumente und die Aufbereitung der Mitarbeiterdaten bis hin zur gegebenenfalls erforderlichen Übermittlung der Daten an die zuständigen Behörden. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Einhaltung von Fristen und formale Korrektheit – diese Faktoren sind oft entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens.

Gleichzeitig unterstützen wir die Implementierung eines klaren Verfahrens zur Meldung von Vorfällen und eines internen Dokumentenflusses im Unternehmen. So weiß das Team im Falle eines weiteren Vorfalls, was zu tun ist, wem es den Vorfall melden muss und wie jeder Schritt zu dokumentieren ist. Dies ist besonders wichtig in Organisationen, in denen Vorfälle an verschiedenen Standorten oder von verschiedenen Vorgesetzten gemeldet werden – die Standardisierung des Prozesses reduziert Chaos und das Risiko übersehener Aufgaben erheblich.

Zu den umfassenden Dienstleistungen gehört auch die Führung der erforderlichen Aufzeichnungen: ein Register der Arbeitsunfälle, ein Register der Unfälle, die als Arbeitsunfälle gelten, und ein Register der Unfälle auf dem Arbeitsweg. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Meldung an die ZUS IWA (Interne Versicherungsanstalt) und das GUS (Statistisches Zentralamt). So stellen wir sicher, dass die Dokumentation nach einem Unfall nicht auf einen einzelnen Vorfall beschränkt ist, sondern in das betriebliche Arbeitsschutzmanagement und die Meldepflichten integriert wird.