Servicekräfte, die gemäß Abschnitt PRIM 23 des Arbeitsgesetzbuches beschäftigt sind.

Artikel 23¹ des Arbeitsgesetzbuches regelt den Übergang eines Arbeitsplatzes oder eines Teils davon auf einen anderen Arbeitgeber. Diese Bestimmung regelt Fälle, in denen die Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitsplatz automatisch auf den neuen Arbeitgeber übergehen.

Wir beraten Sie, wie Sie ein solches Verfahren durchführen können und warum es eine gute Lösung darstellt.

In der Praxis erfordert die Übertragung eines Arbeitsplatzes (oder eines Teils davon) an einen anderen Arbeitgeber eine sorgfältige Vorbereitung. Obwohl gesetzliche Regelungen den automatischen Übergang der Beschäftigten zum neuen Arbeitgeber vorsehen, stehen Unternehmen dennoch vor erheblichen organisatorischen und dokumentarischen Herausforderungen. Zu den häufigsten Problemen zählen die Einhaltung von Fristen, die ordnungsgemäße Information der Beschäftigten, die Organisation der Personal- und Gehaltsabrechnungsdaten sowie die Sicherstellung der Kontinuität von Zahlungen (Gehälter, Urlaubsansprüche, Fehlzeiten, Pfändungen durch Gerichtsvollzieher und Sozialleistungen).

Im Rahmen unserer Unterstützung begleiten wir den gesamten Prozess sicher für beide Parteien: Wir analysieren den Beschäftigungsstatus und die Dokumentation, ermitteln die wichtigsten Verantwortlichkeiten des ehemaligen und des neuen Arbeitgebers, erstellen eine detaillierte Maßnahmenliste und unterstützen bei der Kommunikation und den Formalitäten. Wir achten besonders auf die Konsistenz der im Prozess bereitgestellten Daten (z. B. Betriebszugehörigkeit, Vollzeitbeschäftigung, Gehaltsbestandteile, genommener und verbleibender Urlaub sowie Stundenzettel), da diese Daten die Grundlage für die spätere Abrechnung und Dokumentation bilden.

Wir unterstützen Sie auch bei praktischen Angelegenheiten nach einem Wechsel: Wie pflegen Sie Personalakten und -unterlagen ordnungsgemäß? Wie organisieren Sie den Dokumentenfluss? Wie gehen Sie mit internen Richtlinien und Verfahren um? Wie bearbeiten Sie Anfragen und Abrechnungen der Personalabteilung und der Gehaltsabrechnung? Und wie bereiten Sie das Unternehmen auf Mitarbeiterfragen nach einem Arbeitgeberwechsel vor? So endet der Übergang nicht mit dem Teamwechsel, sondern optimiert die Zusammenarbeit und minimiert das Risiko von Fehlern, die erst Wochen oder Monate später sichtbar werden.

Dieser Prozess ist oft eine vorteilhafte organisatorische Lösung, die die Kontinuität von Arbeit und Team bei Unternehmensveränderungen (z. B. Umstrukturierungen, Ausgliederungen, Vertragsübernahmen) gewährleistet. Um jedoch die Vorteile voll auszuschöpfen, muss er planmäßig und gesetzeskonform durchgeführt werden, mit voller Kontrolle über Dokumentation, Fristen und Abrechnungen. Wir bieten Ihnen in diesem Bereich Beratung und operative Unterstützung.