Arbeitsplatzrisikobewertung

Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist ein obligatorisches Verfahren zur Identifizierung von Gefahren und zur Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. In Polen wird diese Verpflichtung ab 2025 gemäß Artikel 226 des Arbeitsgesetzbuches verpflichtend und wurde in neuen Arbeitsschutzbestimmungen weiter präzisiert.

Die Risikobewertung ist die Grundlage für ein effektives Arbeitsschutzmanagement und die Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten. Sie hat folgende Ziele:

  • Identifizierung arbeitsbedingter Gefahren
  • Bewertung der Wahrscheinlichkeit und der Folgen dieser Bedrohungen
  • Einführung von Präventiv- und Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation der Bewertungsergebnisse und Information der Mitarbeiter

Der umfassende Service beinhaltet auch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung in folgende Register:

  • Verzeichnis schädlicher Faktoren – chemischer, biologischer usw.
  • Schulungsregister
  • Register der Berufskrankheiten

In der Praxis sollten Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz auf die jeweilige Arbeitssituation zugeschnitten sein und nicht schematisch erfolgen. Daher erfassen wir im Rahmen unserer Dienstleistung Informationen über die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten, die verwendeten Geräte, die Arbeitsorganisation (z. B. Schichtarbeit, Außendienst, Telearbeit) und die Umgebungsbedingungen. Auf dieser Grundlage priorisieren wir die Gefahren und identifizieren diejenigen, die für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten kritisch sind.

Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse der Risikobewertung in konkrete Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt: Auswahl präventiver und schützender Maßnahmen, Festlegung von Prioritäten und Planung organisatorischer Lösungen (z. B. Anweisungen, Verfahren, Arbeitsregeln, persönliche Schutzausrüstung). Wichtig ist außerdem, die Risikobewertung ordnungsgemäß zu dokumentieren und die Ergebnisse den Mitarbeitern zu präsentieren, damit diese wissen, worauf sie achten müssen und wie sie ihre Aufgaben sicher ausführen können – ohne dabei ungenutzte Dokumentationen zu erstellen.

Wir unterstützen Sie auch bei der Aktualisierung Ihrer Risikobewertungen. In vielen Unternehmen verändern sich die Risiken mit der Geschäftsentwicklung: neue Positionen, andere Prozesse, neue Substanzen, neue Maschinen oder geänderte Arbeitsabläufe. Wir helfen Ihnen zu bestimmen, wann die Bewertung aktualisiert werden sollte und wie Sie sie einheitlich durchführen, damit nachfolgende Änderungen nicht zu einem unübersichtlichen Dokumentenbestand führen.

Unser umfassender Service beinhaltet auch die Organisation der erforderlichen Aufzeichnungen: Gefahrenstoffe (z. B. chemische, biologische), Schulungen und Berufskrankheiten – sodass diese lückenlos und vollständig geführt werden und bei Inspektionen oder Mitarbeiterfragen zur Verfügung stehen. Wir unterstützen Sie außerdem bei der Aufbereitung der für ZUS IWA erforderlichen Daten und Dokumente und stellen sicher, dass die Berichtspflichten fristgerecht und auf Basis korrekter Informationen erfüllt werden.

Der Effekt für den Arbeitgeber ist einfach: bessere Kontrolle der Risiken im Betrieb, weniger „Streitpunkte“ bei Inspektionen und vor allem echte Unterstützung bei der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und nicht nur die Erfüllung einer formalen Verpflichtung.