Im Jahr 2025 wird es in Polen mehrere Steuererleichterungen geben, die direkt mit Löhnen zusammenhängen und es Ihnen ermöglichen, Ihre persönliche Einkommensteuer zu reduzieren oder einen Teil Ihres Einkommens vollständig von der Besteuerung zu befreien.
Der Service umfasst die Überprüfung, ob die Mitarbeiter die PIT2-Erklärung korrekt ausfüllen.
Die größte Herausforderung in der Praxis liegt nicht in der Liste der Steuervergünstigungen selbst, sondern darin, festzustellen, ob eine bestimmte Vergünstigung im Laufe des Jahres überhaupt angewendet werden kann und unter welchen Bedingungen sie in die Lohnsteuervorauszahlungen einbezogen werden muss. Einige Vergünstigungen werden automatisch nur in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt, während andere bei der Lohnabrechnung angewendet werden können (oder müssen) – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer gibt die entsprechenden Erklärungen ab und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Ein Fehler in diesem Stadium führt meist zu einer Unterzahlung der Steuer durch den Arbeitnehmer oder zu Korrekturen und unnötigem Schriftverkehr seitens des Arbeitgebers.
Deshalb unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Dienstleistung bei der Klärung der Frage der Lohnsteuererleichterungen aus HR- und Lohnbuchhaltungssicht: Wir prüfen, welche Vergünstigungen in Ihrem Unternehmen gelten, welche Dokumente/Erklärungen Sie von Ihren Mitarbeitern benötigen und wie Sie den Prozess einrichten, um konsistente Daten zu gewährleisten und diese bei Änderungen zu aktualisieren. Besonderes Augenmerk legen wir auf die korrekte Anwendung der gängigsten Lösungen in der Lohnbuchhaltung (z. B. Einkommensteuerbefreiungen für bestimmte Mitarbeitergruppen, korrekte Berücksichtigung von Beträgen, die Vorauszahlungen mindern, steuerlich absetzbare Kosten und andere Parameter, die Vorauszahlungen beeinflussen).
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die korrekte Ausfüllung und Verarbeitung der PIT-2-Erklärung. Wir prüfen, ob die Mitarbeiter die Daten so übermittelt haben, dass die Vorauszahlungen korrekt berechnet werden können, ob die Erklärungen vollständig und aktuell sind und ob sie korrekt im Personal- und Gehaltsabrechnungssystem erfasst wurden. Dadurch wird das Risiko einer fehlerhaften Berechnung der Vorauszahlungen minimiert, sodass das Problem erst bei der jährlichen Steuererklärung oder nach einer Meldung des Mitarbeiters auffällt.
Um Spannungen und Nachbesserungen bei der Steuererleichterung zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Implementierung eines einfachen, wiederholbaren Arbeitsablaufs: von der Erfassung der Steuererklärungen über die Überprüfung bis hin zur Dokumentation von Änderungen und der Kommunikation der Regelungen an Ihre Mitarbeiter (damit diese die Auswirkungen auf ihr Nettogehalt verstehen). Das Ergebnis ist eine optimierte Dokumentation und ein effizienterer Prozess für Ihr Unternehmen sowie eine höhere Planbarkeit der Gehälter Ihrer Mitarbeiter über das gesamte Jahr.
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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater