Die Familienstiftungsprüfung ist eine umfassende Beratungs- und Prüfungsleistung zur Beurteilung der Vereinbarkeit der Stiftung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und den vom Stifter gesetzten Zielen. Im Gegensatz zur klassischen Jahresabschlussprüfung umfasst die Familienstiftungsprüfung einen deutlich umfassenderen Prüfungsumfang – sie analysiert nicht nur die Richtigkeit der Buchführung und der Steuerabrechnung, sondern auch die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung privat- und öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten eine professionelle Prüfung gemäß den Anforderungen des Familienstiftungsgesetzes an.
Eine Prüfung ist alle vier Jahre vorgeschrieben, bei prüfungspflichtigen Stiftungen erfolgt die Prüfung jedoch jährlich. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung der Stiftung auf die Prüfung, der Beschaffung und Überprüfung von Dokumenten sowie der Zusammenarbeit mit dem zuständigen Prüfungsteam. Der Prüfungsumfang umfasst eine Analyse der zulässigen Aktivitäten, der Gewährung von Vorteilen an Begünstigte sowie die Identifizierung potenzieller rechtlicher und steuerlicher Risiken, einschließlich solcher im Zusammenhang mit versteckten Gewinnen.
Wir erstellen Prüfberichte zur Beurteilung der Stiftungstätigkeit, einschließlich der Einhaltung des Stiftungszwecks, der internen Dokumente und der geltenden Vorschriften. Unsere Erfahrung in der Betreuung von Familienstiftungen ermöglicht es uns, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Lösungen vorzuschlagen, die die Sicherheit und Transparenz der Stiftungstätigkeit langfristig erhöhen.
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Katarzyna Byliniak
Direktor
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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater