Aufzeichnungen zum Anlagevermögen

Anlagenbuchhaltung ist das grundlegende Buchhaltungsregister, in dem das im Geschäftsbetrieb genutzte Anlagevermögen erfasst wird. Die Führung solcher Aufzeichnungen ist für alle Unternehmen mit „vollständiger Buchhaltung“ und für einige Steuerzahler, die ein Steuereinnahmen- und -ausgabenbuch führen, obligatorisch. Diese Aufzeichnungen ermöglichen die korrekte Berechnung und Abrechnung von Abschreibungen, die steuerlich absetzbare Ausgaben darstellen. Das Fehlen einer Anlagenbuchhaltung führt dazu, dass Abschreibungen nicht als Ausgaben erfasst werden können, was sich direkt auf die Steuerverbindlichkeiten auswirken kann.

BTTP Accounting bietet umfassende Unterstützung bei der Führung und Aktualisierung der Anlagenbuchhaltung, zugeschnitten auf die Geschäftsart, Rechtsform und Steuerpflichten des Kunden. Unsere Dienstleistungen umfassen die Identifizierung von Anlagevermögen, deren korrekte Erfassung, die Bestimmung ihres Anfangswerts, des KŚT-Symbols, des Abschreibungssatzes und anderer erforderlicher Daten. Wir führen die Buchführung kontinuierlich, aktualisieren sie im Zusammenhang mit Verbesserungen oder der endgültigen Außerbetriebnahme eines Anlagevermögens und bereiten Korrekturen bei Fehlern oder Änderungen vor. Wir unterstützen Unternehmer bei der Umsetzung der steuerlichen Abschreibung und wählen die geeignete Abschreibungsmethode und den passenden Abschreibungsplan für ihr Unternehmen. 

Wir unterstützen Sie bei der Erfassung geringwertiger Anlagegüter und legen die Grundsätze für deren Erfassung als Kosten fest. Darüber hinaus führen wir Projekte durch, die die Überprüfung und Optimierung bestehender Anlagenbuchhaltungen, die Vorbereitung von Buchhaltungs- und Steuerunterlagen für die Prüfung oder Betriebsprüfung sowie die Anpassung der Aufzeichnungen an organisatorische Veränderungen im Unternehmen umfassen.

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Katarzyna Byliniak
Direktor

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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater