Buchhaltung für Kreative ab 18 Jahren

Die Bereitstellung von Buchhaltungsdienstleistungen für Content-Ersteller auf Plattformen wie OnlyFans, Fansly, MyM.fans, ShowUp.tv und Mystars erfordert Kenntnisse der Besonderheiten des Geschäfts und der aktuellen Steuervorschriften. Ein Unternehmen in der digitalen Branche zu führen und Einnahmen aus Abonnements, Trinkgeldern oder dem Verkauf von Inhalten zu erzielen, erfordert eine ordnungsgemäße Steuerabrechnung, Kostenrechnung und ein sorgfältiges Management der Buchhaltungsdokumentation. BTTP Accounting bietet umfassende Buchhaltungsdienstleistungen für Online-Ersteller, unabhängig von der Größe ihres Geschäfts oder ihrer Einnahmequelle. Wir unterstützen Ersteller bei der Unternehmensgründung, der Auswahl der optimalen Besteuerungsmethode, der Führung von Einnahmen- und Ausgabenaufzeichnungen sowie bei der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen und der Abwicklung von Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerzahlungen.

Wir kümmern uns um die Abrechnung von Einkünften ausländischer Plattformbetreiber, analysieren die Art der Transaktionen im Hinblick auf die Steuerpflichten in Polen (einschließlich der Mehrwertsteuer) und bieten fortlaufende Beratung zu Einkommensteuer und Steuerplanung. Wir helfen bei der Feststellung, ob die Plattformaktivitäten die Kriterien für eine Geschäftstätigkeit erfüllen, und begleiten den Ersteller gegebenenfalls durch den gesamten Registrierungsprozess gemäß den polnischen Vorschriften.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen von Betriebsprüfungen, der Vertretung vor Finanzämtern und der Klärung von Abrechnungen. 

Wir gewährleisten absolute Diskretion, branchenspezifisches Verständnis und Flexibilität, sodass sich Kreative auf ihre Arbeit konzentrieren und Steuer- und Buchhaltungsangelegenheiten Profis anvertrauen können. Unsere Dienstleistungen machen die Buchhaltung für digitale Kreative einfacher, sicherer und rechtskonform.

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Katarzyna Byliniak
Direktor

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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater

ONLYFANS-STEUERN
Begleichen Sie Ihr Einkommen von OnlyFans legal

Das Erstellen von Inhalten auf Plattformen wie OnlyFans gilt nach geltendem Recht als steuerpflichtige Geschäftstätigkeit. Veröffentlichen Sie Fotos, Videos, senden Sie Sendungen und erzielen Sie damit Einnahmen? Dann müssen Sie auf OnlyFans Steuern zahlen. Durch die Zusammenarbeit mit unserer Anwaltskanzlei können Sie dies gemäß den geltenden Vorschriften tun. Wir erstellen Ihre Steuererklärung, kümmern uns um die Ausfüllung der relevanten Erklärungen und erklären Ihnen alle rechtlichen Feinheiten.

Wir bieten Steuerunterstützung für Kreative auf OnlyFans und vielen anderen Plattformen. Wir helfen bei der Unternehmensregistrierung, der Wahl der Steuermethode und der Erfüllung aller Steuerpflichten. Wir bieten unsere Dienste sowohl neuen als auch etablierten Kreativen an. Hat Ihnen das Finanzamt einen Brief geschickt, in dem Sie darüber informiert werden, dass Sie Steuern zahlen müssen? Zögern Sie nicht! Kontaktieren Sie uns, um eine Geldstrafe zu vermeiden.

Rechtliche Regelung der Kreativität auf OnlyFans

erfordert eine Gewerbeanmeldung und die Erledigung einer Reihe von Formalitäten.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne dabei. Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie uns an,
und wir kümmern uns um Ihre Steuerabrechnungen.

Muss ich für OnlyFans bezahlen?

Ja. Laut der europäischen DAC7-Richtlinie müssen OnlyFans-Nutzer (und viele andere Plattformen), die mit ihren Inhalten Einnahmen erzielen, ab 2023 dem Finanzamt eine Meldung erstatten. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für Einzelunternehmer.

All dies bedeutet, dass Sie Ihre Einkünfte erfassen und zahlreiche Formalitäten erledigen müssen, darunter die Abgabe einer Steuererklärung. BTTP Advisors bietet Ihnen dabei umfassende Unterstützung. Wir übernehmen die Buchhaltung für OnlyFans und unterstützen Sie so bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.

Was hast du davon? Deine Inhalte auf OnlyFans sind legal. Du vermeidest mögliche Bußgelder und unnötigen Stress. So kannst du dich ganz auf das konzentrieren, was du deinem Publikum bieten möchtest.

Von BTTP Advisors unterstützte Plattformen

Polnisches OnlyFans ist nicht die einzige Plattform, die wir unterstützen. Betreibst du auch eine andere Website und musst deine Steuern beim Finanzamt einreichen? Veröffentlichst du Fotos, Videos, gestaltest Grafiken oder veranstaltest du Live-Streams? Wir bieten umfassende Buchhaltungsdienstleistungen inklusive Unterstützung bei allen Formalitäten. Wir bieten unsere Dienste für Nutzer von Plattformen wie:

Ihre Plattform ist nicht aufgeführt? Kein Problem!

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin und erklären Sie, wo Sie tätig sind und was genau Sie tun.
Wir stellen Ihnen die aktuellen Regelungen und Pflichten vor und kümmern uns auch um Ihre Abrechnungen.

Wie kann man OnlyFans in Polen niederlassen?

Um Ihre OnlyFans-Aktivitäten beim polnischen Finanzamt anzumelden, müssen Sie zunächst Ihr Unternehmen registrieren und eine Steuermethode auswählen. Sie können zwischen drei Abrechnungsarten wählen: Steuer nach allgemeinen Grundsätzen (Steuertarif), Pauschalsteuer sowie eine Pauschale.

Sie sind sich nicht sicher, welche OnlyFans-Buchhaltungsrichtlinie die richtige für Sie ist? Unsere Spezialisten erklären Ihnen die verschiedenen Buchhaltungsarten und die damit verbundenen Kosten im Detail. So können Sie sie leichter an die spezifischen Bedürfnisse Ihrer kreativen Arbeit und die damit erzielten Einnahmen anpassen.

Zu den steuerlichen Pflichten der Ersteller von OnlyFans, wie auch anderer Plattformen, gehören die Abrechnung der Einkommensteuer, das Führen eines Steuerbuchs über Einnahmen und Ausgaben (sofern die gewählte Besteuerungsform dies erfordert), die Zahlung von Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen, die Abgabe von Steuererklärungen und die Vorlage von Unterlagen bei Finanzamtsprüfungen.

BTTP Advisors unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Steuerpflichten. Wir bieten umfassende Buchhaltungsdienstleistungen an, sodass Sie auf die Unterstützung erfahrener Spezialisten mit fundierten Kenntnissen der aktuellen Vorschriften zählen können.

Was tun nach Erhalt eines Schreibens vom Finanzamt über Steuerrückstände?

Wenn Sie eine Vorladung vom Finanzamt erhalten, müssen Sie innerhalb der vorgegebenen Frist reagieren. Diese Schreiben betreffen in der Regel Steuerrückstände, die Nichtanmeldung eines Gewerbes oder Fehler in der Steuererklärung. Ignorieren Sie sie niemals, da sie zu Geldstrafen und im Extremfall sogar zu Gerichtsverfahren führen können.

Benötigen Sie Unterstützung beim Umgang mit dem Finanzamt? Schreiben oder rufen Sie uns an und schildern Sie Ihre Situation. BTTP Advisors berät Sie gerne, was zu tun ist und welche Möglichkeiten Sie haben. Im Falle einer Zusammenarbeit übernehmen wir auch Ihre Steuererklärung. So können Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren.

Vollständige Abrechnung für OnlyFans-Ersteller

Professionelle Unterstützung

BTTP Advisors ist auf die Steuern von OnlyFans sowie die Abrechnung von YouTube- und Patreon-Nutzern spezialisiert. Wir kennen nicht nur die Besonderheiten dieser Plattformen, sondern auch die für diese Unternehmen geltenden Steuervorschriften. Dadurch können wir unseren Kunden umfassende Buchhaltungsdienstleistungen anbieten.

Rechtliche Vergleiche

Wir erledigen Ihre Einkommenssteuer, erstellen Ihre Erklärungen, unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung und begleiten Sie bei der Abwicklung mit dem Finanzamt. Mit uns können Sie Ihre OnlyFans-Präsenz legalisieren.

Steuerberatung

Du hast Fragen zur Besteuerung von OnlyFans oder anderen Plattformen? Oder möchtest detaillierte Informationen zu Abrechnungsmethoden für Kreative? Egal zu welchem ​​Thema: Wir teilen unser Wissen und unsere Erfahrung mit dir.

Sicherheit für Kreative

Dank der Unterstützung bei der Buchhaltung können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren, ohne sich um Steuerprüfungen, die Abgabe von Steuererklärungen oder andere Verpflichtungen aufgrund nationaler und europäischer Vorschriften kümmern zu müssen. Die Berater von BTTP kümmern sich um all das.

Ein professionelles Buchhaltungsbüro ist die beste Wahl für Ihr Unternehmen

auch im Zusammenhang mit Aktivitäten auf OnlyFans, YouTube und vielen anderen Plattformen.
Warten Sie nicht und nutzen Sie jetzt die verfügbaren Kontaktformulare.
Mit uns erledigen Sie die Abrechnung Ihrer Steuern mit dem Finanzamt und die Gewerbeanmeldung.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Sind unregistrierte Aktivitäten auf OnlyFans möglich?

Ja, solange Ihr monatlicher Umsatz über die Plattform 75 % des Mindestlohns nicht übersteigt. Sie haben jedoch weiterhin bestimmte Pflichten. Sie müssen eine vereinfachte Umsatzaufzeichnung führen, bei der wir Sie ebenfalls unterstützen können.

OnlyFans ist ein im Ausland registriertes Unternehmen, daher müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen. Für B2B-Transaktionen gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet, dass das Unternehmen, für das Sie Dienstleistungen erbringen, in diesem Fall OnlyFans, Mehrwertsteuer zahlen muss.

Ja, aber nur, wenn Ihr Jahresumsatz 200 PLN übersteigt. In diesem Fall müssen Sie sich als aktiver Mehrwertsteuerzahler registrieren. Dies ist über die Plattform des e-Tax Office möglich.

Dies hängt von der gewählten Besteuerungsmethode ab. Nach den allgemeinen Einkommensteuervorschriften beträgt die Einkommensteuer 12 % des Einkommens bis zu 120 PLN und 32 % für Beträge über diesem Schwellenwert. Die Pauschalsteuer beträgt immer 19 %, wobei der Pauschalsteuersatz zwischen 2 % und 17 % liegt.

Ja, denn rechtlich gesehen betreiben Sie ein Unternehmen. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt nach den allgemeinen Regeln 9 % des Einkommens und 4,9 % bei einer Flat Tax. Bei einer Flat Tax hängt der Beitragssatz vom Jahreseinkommen ab.

Die Solidaritätsgebühr wird für Jahreseinkommen über 1 Million PLN erhoben und beträgt 4 %.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Buchhaltung, einschließlich Hilfe bei der Registrierung eines Unternehmens und dem Ausfüllen der entsprechenden Anträge (z. B. zur Registrierung als aktiver Mehrwertsteuerzahler), der Abrechnung mit der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und dem Finanzamt (USA) sowie inhaltlicher Unterstützung und Beantwortung aller auftretenden Fragen.

Die Plattform OnlyFans stellt keine Rechnungen aus, sondern lediglich Überweisungs- und Zahlungsberichte. Diese Dokumente reichen jedoch aus, um die für die Abrechnung mit dem Finanzamt notwendigen Einnahmenachweise zu erstellen. Das Unternehmen, dem die Plattform OnlyFans gehört, ist seit 2023 verpflichtet, dem Finanzamt Daten über die Einnahmen seiner Nutzer zu übermitteln.

Ja, denn Sie betreiben ein Gewerbe (es sei denn, es ist nicht registriert, dann ist dies nicht erforderlich). Sie unterliegen daher der Pflicht zur Zahlung von ZUS-Beiträgen.

Ja. Nach der Gewerbeanmeldung können Sie die sogenannte „Gründererleichterung“ in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht Ihnen, sechs Monate lang von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit zu sein. Danach haben Sie die Möglichkeit, zwei Jahre lang „kleine ZUS“ (ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge) zu zahlen.

Ja, wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Dienstleistungen Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung. Wir zeigen Ihnen die steuerlichen Möglichkeiten auf und unterstützen Sie bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten.

Dies hängt vom gewählten Leistungsumfang ab. Wir erstellen unseren Kunden stets ein detailliertes Angebot, sodass sie ihren Aufwand planen können.

Sie können dies telefonisch unter +48 22 114 02 87 oder per E-Mail tun office@bttp.pl oder indem Sie unser Büro in der Adama-Naruszewicza-Straße 9 in Warschau besuchen.