Krzysztof Burzyński, Steuerberater und Partner bei BTTP, weist darauf hin, dass die Steuerbehörden das Ausmaß des Spendenphänomens möglicherweise bisher übersehen hätten. Daher fiel es ihnen schwer anzuerkennen, dass beispielsweise das Einkommen eines jugendlichen Computerspielers, der Spiele in Echtzeit streamt, der Einkommensteuer (PIT) und nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt.
„Es ist schwer zu vertreten, dass jemand, der einen Online-Kanal betreibt und Hunderte oder Tausende Spenden pro Monat erhält, diese als Spenden – und damit grundsätzlich steuerfrei – verbuchen kann. Meiner Ansicht nach wäre dies eine Verfälschung des Wesens der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daher sehe ich ein erhebliches Risiko, dass derartige Einkünfte bei Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörden als Einkünfte aus anderen Quellen eingestuft werden.“
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel https://podatki.gazetaprawna.pl/artykuly/9514933,fiskus-uderza-w-zarobki-streamerow-anonimowe-wplaty-to-przychod-objet.html


