Die Steuerbehörden gehen bei der Veräußerung von Vermögenswerten durch Familienstiftungen zunehmend strenger vor. In den vergangenen Monaten verweigerten sie unter Berufung auf die Anti-Steuervermeidungsklausel die Erteilung individueller Steuerbescheide.
Was bedeutet das?
Steuerzahler, die den zukünftigen Verkauf von Immobilien, Gold oder virtuellen Währungen, die sie der Stiftung eingebracht haben, absichern wollen, müssen mit der Ablehnung einer Auslegung rechnen. Die Steuerbehörden argumentieren, dass dies möglicherweise eine Steuervermeidung darstelle und dass der Verkauf von Vermögenswerten nicht mit dem Hauptzweck der Stiftung vereinbar sei: der Regelung von Nachfolgeprozessen.
Izabela Żukowska, Rechtsanwältin bei BTTP, kommentiert:
„Anstatt klare Regelungen anzuwenden, missbrauchen die Steuerbehörden die Anti-Umgehungsklausel und lassen die Gründer im Ungewissen. Solche Maßnahmen verzerren das Konzept einer Familienstiftung und berauben sie ihrer Steuerstabilität.“
Verlieren Familienstiftungen tatsächlich ihren Steuerschutz? Die vollständige Analyse finden Sie hier: https://businessinsider.com.pl/prawo/podatki/sprzedaz-majatku-przez-fundacje-rodzinna-nowa-praktyka-fiskusa/f7zxz4v


