Beurteilung der Mehrwertsteuerberechtigung

Bei Projekten, die mit externen Mitteln, einschließlich EU-Mitteln, durchgeführt werden, ist eine Prüfung der Mehrwertsteuerfähigkeit erforderlich. Aufgrund der Komplexität dieser Prüfung und der grundsätzlichen Notwendigkeit von Fachwissen im Bereich der Mehrwertsteuer unterstützen wir Kommunen bei der Beurteilung, ob und in welchem ​​Umfang die Mehrwertsteuer in einem bestimmten Projekt förderfähige Kosten darstellt.

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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater