Steuerberatung

Polnische Investitionszone

Die Polnische Investitionszone (PIZ) hat das System der Investitionsförderung revolutioniert und Steuervorteile aus den ehemaligen Sonderwirtschaftszonen auf das gesamte Land übertragen. Die BTTP unterstützt Unternehmen in diesem Bereich umfassend bei Expansionen, dem Bau neuer Werke oder grundlegenden Änderungen ihrer Produktionsprozesse. Grundlage dieser Dienstleistung ist die Beantragung eines Förderbescheids, der zur Befreiung von der Körperschaft- oder Einkommensteuer berechtigt. Dieser Prozess erfordert jedoch die Erfüllung zahlreicher quantitativer Kriterien (Investitionsausgaben abhängig von der regionalen Arbeitslosenquote) und qualitativer Kriterien zur Förderung von Innovation, Umweltschutz und Personalentwicklung. Bei der BTTP legen wir besonderen Wert auf die korrekte Definition von „Neuinvestition“. Wir unterstützen Sie bei der präzisen Formulierung des Förderantrags und gewährleisten die Übereinstimmung zwischen den PKWiU/PKD-Codes und der geplanten Tätigkeit, die steuerfreie Einkünfte generiert. Unsere Arbeit endet jedoch nicht mit dem Erhalt des Bescheids. Die größte Herausforderung ergibt sich in der Betriebsphase. Einkünfte aus einer geförderten Investition müssen grundsätzlich strikt von Einkünften aus anderen Tätigkeiten getrennt werden. Als Spezialisten für die Kombination von Steuerberatung und Rechnungswesen implementieren wir präzise Kosten- und Ertragsanalysen in den Unternehmen unserer Mandanten. Wir verwenden Kostenverteilungsschlüssel für allgemeine und administrative Ausgaben und prüfen förderfähige Kosten (Investitionsausgaben oder Lohnkosten der letzten zwei Jahre). Wir überwachen die Grenzen öffentlicher Beihilfen und berücksichtigen dabei Rabatte und Kumulierungen mit anderen Förderformen. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung ist auch der Schutz vor dem Risiko, dass Befreiungen im Rahmen von Betriebsprüfungen angefochten werden. Wir erstellen Dokumentationen, die die Einhaltung der vereinbarten Qualitätskriterien bestätigen, und stellen sicher, dass die durch öffentliche Beihilfen erzielten Steuerersparnisse sicher reinvestiert werden können.