Jede Familienstiftung muss sich mindestens alle vier Jahre einer Wirtschaftsprüfung unterziehen. Stiftungen, deren Jahresabschluss nach dem Rechnungslegungsgesetz einer Prüfung unterliegt, sind jährlich zu einer Wirtschaftsprüfung verpflichtet.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen zur Überprüfung der Vereinbarkeit der Tätigkeit einer Familienstiftung mit den gesetzlichen Bestimmungen, ihrem Zweck und ihren internen Dokumenten, einschließlich der Vermögensverwaltung, der Erfüllung von Verpflichtungen und der Organisationsstruktur der Familienstiftung.
Die Prüfung wird von einem Prüferteam durchgeführt, zu dem unter anderem ein Wirtschaftsprüfer, ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt oder ein Rechtsbeistand gehören.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Personen durchgeführt werden kann, die zusätzlich zum Prüfungszeitraum:
Sie haben für die Familienstiftung keine Finanzprüfungs- oder Beratungsleistungen erbracht und erbringen diese auch nicht.
Das Team prüft die Verwaltung des Vermögens einer Familienstiftung, das Eingehen und Erfüllen von Verbindlichkeiten und öffentlich-rechtlichen Pflichten auf Ordnungsmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Übereinstimmung mit Gesetzen, Zweck und Unterlagen der Familienstiftung.
Die Prüfungsergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der dem Vorstand der Familienstiftung vorgelegt wird. Der Vorstand legt den Bericht anschließend dem Aufsichtsrat und, sofern ein solcher nicht eingerichtet ist, der Begünstigtenversammlung in deren nächster Sitzung vor.
Wir verfügen über ein erfahrenes Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, das eine umfassende Prüfung Ihrer Familienstiftung durchführt.
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Dominika Chmura
Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Steuerberater
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Paul Turek
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater