Ketten- und Dreiecksgeschäfte zählen zu den komplexesten Bereichen der Mehrwertsteuer. Sie treten auf, wenn drei oder mehr Unternehmen an der Lieferung derselben Waren beteiligt sind und die Waren direkt vom ersten Lieferanten zum letzten Käufer transportiert werden.
Bei einem solchen Modell besteht die zentrale Herausforderung darin, den Transport einer bestimmten Lieferung in der Lieferkette korrekt zuzuordnen. Dies bestimmt, welche Transaktionen als „beweglich“ (und damit mit 0 % auf Exporte oder IDT besteuert) und welche als „unbeweglich“ (und damit zum im Inland geltenden Steuersatz des Lieferorts besteuert) gelten. Ein Fehler bei der Steuerklassifizierung kann zu Steuerrückständen in mehreren Jurisdiktionen gleichzeitig führen und das Risiko bergen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug angefochten wird.
Im Gegensatz zu einfachen Inlandslieferungen erfordert die Abwicklung von Kettengeschäften die Analyse der Lieferbedingungen (Incoterms) und der Rolle der einzelnen Beteiligten im Transportprozess. Unsere Unterstützung umfasst die Identifizierung des sogenannten Zwischenhändlers und die Prüfung der Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens bei Dreiecksgeschäften. Dadurch kann die Umsatzsteuerregistrierung in anderen EU-Ländern vermieden werden. Transportdokumente wie CMR-Frachtbriefe und Zollpapiere müssen vollständig mit den ausgestellten Rechnungen und SAF-T-Meldungen übereinstimmen, um eine sichere Abrechnung und die Inanspruchnahme von Vorzugssteuersätzen im internationalen Handel zu gewährleisten.
Die Bestimmung des Steuerstatus der Beteiligten und des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs an Waren ist bei Lieferkettentransaktionen oft umstritten. BTTP bietet umfassende Unterstützung bei der Überprüfung von Lieferketten, der Erstellung von Steuergutachten und internen Verfahren zur Vermeidung einer fehlerhaften Bestimmung des Besteuerungsortes.
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