Eine unsachgemäße Verbuchung von Tauschgeschäften kann steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie beispielsweise zusätzliche Steuer- oder Zinszahlungen.
Die Vergütung von Influencern muss nicht immer monetär sein. Wenn die Zusammenarbeit die Bereitstellung einer Dienstleistung oder eines Produkts beinhaltet (z. B. ein Produkt zur Rezension, Plattformzugang, Gutscheine, Unterkunft), kann der Wert eines solchen Vorteils in der Regel als steuerlich absetzbare Ausgabe geltend gemacht werden, sofern der Vorteil geschäftlich relevant ist und der Generierung, Sicherung oder dem Erhalt von Einnahmen dient. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall: Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Transaktion (Vereinbarung, Annahmeprotokoll, Veröffentlichungsberichte, Screenshots, Links) und buchhalterische Nachweise, die Wert und Art des Vorteils bestätigen (z. B. Rechnung, internes Dokument, Bewertung, Lagerbelege), sind unerlässlich. In der Praxis hängt die Möglichkeit der Kostenanerkennung auch davon ab, ob der Vorteil nicht repräsentativ ist, ob er wirtschaftlich sinnvoll ist und ob sein Marktwert nachgewiesen werden kann. Daher ist es wichtig, jede Tauschkooperation so zu planen, dass sie den steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen entspricht.
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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater