Digitale Kreative

Einnahmen aus Spenden

Spenden, also anonyme oder personalisierte Zahlungen an Online-Kreative, sind ein relativ neues Phänomen und werfen daher berechtigte Fragen zur Besteuerung auf. Dies gilt insbesondere, da solche Einnahmen für die Kreativen eine stabile und bedeutende Einkommensquelle darstellen können.

Die Besteuerung von Geldern, die Kreativen im Rahmen ihrer Online-Aktivitäten zufließen, wie beispielsweise sogenannte Spenden während Live-Übertragungen auf einer Online-Plattform, gibt bei Steuerzahlern Anlass zu Bedenken. Der Direktor für nationale Information hat diese Bedenken verstärkt, indem er im Laufe der Jahre zahlreiche individuelle Auslegungen des Steuerrechts veröffentlichte, die zu unterschiedlichen Argumenten und abweichenden Entscheidungen führten.

In der Praxis sind je nach den individuellen Umständen folgende Methoden der Spendenbesteuerung möglich:

  • als Spenden,
  • als Einkommen aus persönlicher Tätigkeit,
  • als Einkünfte aus anderen Quellen,
  • als Einkünfte aus Geschäftstätigkeiten.

Vor dem Hintergrund der veröffentlichten Einzelinterpretationen haben sich zwei divergierende Auslegungslinien zur Bestimmung der steuerlichen Folgen anonymer Zahlungen, der sogenannten anonymen Spenden, herausgebildet:

  • Die erste Annahme geht davon aus, dass es sich um Spenden handelt und diese steuerlich als Spenden anerkannt werden sollten, was in der Praxis bedeutet, dass keine Besteuerung erfolgt, wenn der Schwellenwert der Zahlungen über dem Steuerfreibetrag nicht überschritten wird - derzeit liegt dieser bei 5733 PLN.
  • Die zweite besagt, dass solche anonymen Zahlungen keine Spende darstellen können und müssen
    unterliegt der Einkommensteuer (zusammen mit dem übrigen Einkommen des Steuerpflichtigen), denn wenn die juristische Person, die die Vereinbarung trifft, nicht ermittelt werden kann (hier: die Daten des Spenders), erfüllt die Zahlung nicht die gesetzliche Definition einer „Spendenvereinbarung“ und muss der Einkommensteuer unterliegen.

Wenn wir diese Einkünfte nicht als Spende einstufen und sie der Einkommensteuer unterliegen, bleibt es umstritten, ob die für Einkünfte aus anderen Quellen, aus persönlicher Tätigkeit oder aus gewerblicher Tätigkeit geltenden Regeln Anwendung finden sollten. Jede dieser Regeln hat nicht nur unterschiedliche Folgen für die Einkommensteuer, sondern kann sich auch auf die Beiträge zur Krankenversicherung auswirken.

Insbesondere ist es schwer zu verteidigen, dass eine Person, die einen Online-Kanal betreibt und monatlich Hunderte oder Tausende von Spenden erhält, diese auch als Spenden verbuchen kann.

Der Bereich der Schenkungsabwicklungen bleibt daher unsicher, weshalb wir eine gründliche Analyse durch Experten empfehlen.