Digitale Kreative

Steuerkosten

Es gibt keine festgelegte Liste steuerlich absetzbarer Kosten im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten für Influencer. Steuerliche Abzüge sind grundsätzlich nach zwei Besteuerungsmethoden möglich: der gestaffelten und der pauschalen Besteuerung. Letztere Option ist bei der pauschalen Besteuerung nicht verfügbar. Angesichts der sich wandelnden Auslegung der Steuergesetze gibt es verschiedene Kostenarten, die im Kontext solcher Online-Aktivitäten in der Regel steuerlich absetzbar sind.

1. Technische und betriebliche Kosten

Hosting- und Domaingebühren, falls Sie eine eigene Website für Ihre geschäftlichen Aktivitäten betreiben. Softwarekosten für die Bearbeitung und Erstellung von Inhalten, beispielsweise für Video- und Fotobearbeitungsprogramme. Kosten für Ausrüstung wie Mobiltelefone, Laptops, Notebooks, Kameras, Mikrofone, Beleuchtung und weitere Geräte, die für die Erstellung hochwertiger Inhalte benötigt werden.

2. Marketing und Werbung

Werbegebühren in sozialen Medien und anderen Kanälen, die dazu beitragen, Ihre Reichweite zu erhöhen und Abonnenten zu gewinnen.

3. Verwaltungs- und Bürokosten

Büromaterial und sonstige kleinere Büroausgaben, sofern sie für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Unternehmenssoftware wie Buchhaltungs- oder Projektmanagementprogramme.

4. Bildung und Entwicklung

Kosten für Schulungen, Kurse und Fachliteratur, die dazu dienen, die Qualifikationen und Fähigkeiten zu verbessern, die beispielsweise für die Erstellung attraktiver Inhalte erforderlich sind.

5. Reise- und Geschäftsreisekosten

Wenn die Reise in direktem Zusammenhang mit der Erstellung von sogenannten Inhalten steht, beispielsweise die Teilnahme an branchenspezifischen Veranstaltungen, Fotoshootings, Messen oder Treffen mit anderen Kreativen.

6. Sonstige Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen

Die steuerlich absetzbaren Ausgaben von Online-Kreativen (z. B. Influencern) sind vielfältig und hängen von der jeweiligen Tätigkeit ab. Je nach Geschäftsprofil können steuerlich absetzbare Ausgaben beispielsweise Folgendes umfassen: Kleidung und Requisiten für die Content-Erstellung; Kosmetik, Kleidung, Schuhe und Schmuck (z. B. für einen Modeblogger); Trainer, Massagetherapeuten, Nahrungsergänzungsmittel und Sportzubehör (z. B. für einen Kampfsport-Content-Ersteller).

Man sollte jedoch bedenken, dass Ausgaben, um in die Kosten der Erzielung von Einnahmen einbezogen werden zu können, ordnungsgemäß dokumentiert sein und in direktem Zusammenhang mit der durchgeführten Geschäftstätigkeit stehen müssen.