Die Gründung eines Einzelunternehmens (KMU) in Polen ist ein relativ einfacher Prozess, der sich jedoch je nach Staatsangehörigkeit des Unternehmers oder der eines Ausländers, der nach Polen umzieht, unterscheidet. Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Schritte für beide Fälle.
Anmeldung eines Selbstständigen durch einen polnischen Staatsbürger
Im CEIDG-1-Antrag geben Sie Folgendes an:
Anmeldung eines Selbstständigen durch einen Ausländer, der seinen Wohnsitz nach Polen verlegt
Wenn Sie nicht die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen oder die Staatsbürgerschaft der USA oder der Schweiz haben, müssen Sie ein Dokument vorlegen, das bestätigt, dass Ihr Wohnsitztitel Ihnen die Gründung eines Einzelunternehmens erlaubt.
Im CEIDG-1-Antrag geben Sie Folgendes an:
Bei der Sozialversicherung gilt grundsätzlich die Regel, dass man nur in einem Land sozialversichert sein und nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
Es ist ein Land, in dem:
Um festzustellen, ob ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land stattfindet, berechnet man den Umsatz, die Arbeitsstunden, die Anzahl der erbrachten Dienstleistungen oder das Einkommen.
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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater