Digitale Kreative

Der Prozess der Gründung eines Einzelunternehmens in Polen

Die Gründung eines Einzelunternehmens (KMU) in Polen ist ein relativ einfacher Prozess, der sich jedoch je nach Staatsangehörigkeit des Unternehmers oder der eines Ausländers, der nach Polen umzieht, unterscheidet. Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Schritte für beide Fälle.

Anmeldung eines Selbstständigen durch einen polnischen Staatsbürger

  1. Prüfen Sie, ob Sie in Polen ein Unternehmen gründen können.
    1. Alter:
    2. Unternehmen können von Erwachsenen (über 18 Jahren) gegründet werden.
    3. Personen im Alter von 13 bis 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten geschäftliche Aktivitäten ausüben.
    4. Personen unter 13 Jahren dürfen kein Unternehmen führen.
    5. Keine Verbote: Stellen Sie sicher, dass Ihnen die Geschäftstätigkeit nicht von einem Gericht untersagt ist.
    6. Art des Geschäfts: Prüfen Sie, ob Sie zusätzliche Genehmigungen, Lizenzen oder Erlaubnisse benötigen (z. B. Straßentransport, Apotheke, Sicherheitsdienst, Alkoholverkauf).
  2. Bereiten Sie die für die Registrierung erforderlichen Daten und Entscheidungen vor. Bevor Sie den CEIDG-1-Antrag einreichen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
    • Persönliche Daten: Name, Nachname, Namen der Eltern, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, PESEL-Nummer, Seriennummer und Nummer des Personalausweises,
    • Adressen: Wohnsitz, Firmensitz oder Geschäftsadresse,
    • Firmenname: Muss Vor- und Nachnamen enthalten, weitere Elemente können hinzugefügt werden (z. B. „Jan Kowalski Usługi Informatyczne“),
    • Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
    • PKD-Codes, die die Art der Aktivität angeben (mindestens ein vorherrschender Code),
    • Steuerform: Steuersatz, Pauschalsteuer oder Einmalbetrag,
    • Finanzamt: zuständig nach dem Wohnsitz,
    • Informationen zur Versicherung: ob Sie bei ZUS registriert sind oder beispielsweise bei KRUS bleiben,
    • Anzahl der Mitarbeiter: falls Sie planen, Mitarbeiter einzustellen.
  3. Reichen Sie einen CEIDG-1-Antrag ein, Sie schaffen das:
    • online – über Biznes.gov.pl,
    • persönlich – im Gemeindeamt,
    • per Post – Einschreiben.

    Im CEIDG-1-Antrag geben Sie Folgendes an:

    • alle identifizierenden Daten,
    • Firmenname, Adressen, PKD-Codes
    • Steuerform,
    • Angaben zum Finanzamt,
  4. Registrierung bei ZUS: Innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie eine entsprechende Registrierung einreichen:
    • ZUS ZUA – wenn Sie Sozial- und Krankenversicherung beantragen,
    • ZUS ZZA – wenn Sie nur eine Krankenversicherung beantragen,
    • ZUS ZCNA – wenn Sie ein Familienmitglied für die Krankenversicherung anmelden
  5. (Optional) Registrierung als Umsatzsteuerzahler
    • Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sein möchten oder müssen, reichen Sie das Formular VAT-R innerhalb von 7 Tagen nach Beginn Ihrer umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit beim Finanzamt ein.
  6. (Optional) Melden Sie ein Geschäftskonto
    • Die Vorlage einer Rechnung ist bei der Anmeldung nicht zwingend erforderlich, es empfiehlt sich jedoch, dies zu melden, insbesondere wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
    • Sie registrieren ein Firmenkonto, indem Sie Ihre Daten in CEIDG aktualisieren.

Anmeldung eines Selbstständigen durch einen Ausländer, der seinen Wohnsitz nach Polen verlegt

  1. Prüfen Sie, ob Sie berechtigt sind, in Polen geschäftlich tätig zu sein. Als Ausländer können Sie in Polen jede beliebige Rechtsform wählen, wenn:
    • Sie sind Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
    • Sie sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    • Sie sind ukrainischer Staatsbürger mit legalem Wohnsitz in Polen und besitzen eine PESEL-Nummer.
    • Sie sind Staatsbürger eines anderen Landes und besitzen beispielsweise eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlingsstatus, die Polenkarte usw.
  2. Besorgen Sie sich eine ID-Nummer
    • PESEL – erforderlich, wenn Sie ein Einzelunternehmen online registrieren möchten,
  3. Erstellen Sie ein vertrauenswürdiges Profil
    • Sie benötigen es, um ein Unternehmerkonto einzurichten auf gov.plSie benötigen ein solches Konto, um den Antrag online ausfüllen zu können.
  4. Bereiten Sie Ihre Registrierungsdaten vor, Sie benötigen Folgendes:
    • Persönliche Daten: Name, Nachname, Namen der Eltern, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, PESEL-Nummer, Seriennummer und Nummer des Personalausweises,
    • Adressen: Wohnsitz, Firmensitz oder Geschäftsadresse,
    • Firmenname: Muss Vor- und Nachnamen enthalten, weitere Elemente können hinzugefügt werden (z. B. „Jan Kowalski Usługi Informatyczne“),
    • Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
    • PKD-Codes: Angabe der Aktivitätsart (mindestens ein vorherrschender Code),
    • Steuerform: Steuersatz, Pauschalsteuer oder Einmalbetrag,
    • Finanzamt: zuständig nach dem Wohnsitz,
    • Informationen zur Versicherung: ob Sie in Polen bei ZUS meldepflichtig sind,
    • Anzahl der Mitarbeiter: falls Sie planen, Mitarbeiter einzustellen.
  5. Reichen Sie einen CEIDG-1-Antrag ein.
    • Online – wenn Sie über eine PESEL-Nummer und ein vertrauenswürdiges Profil verfügen,
    • Persönlich – im Gemeindeamt (falls Sie keine PESEL-Nummer haben),
    • Per Post – Einschreiben mit notarieller Beglaubigung.

    Wenn Sie nicht die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen oder die Staatsbürgerschaft der USA oder der Schweiz haben, müssen Sie ein Dokument vorlegen, das bestätigt, dass Ihr Wohnsitztitel Ihnen die Gründung eines Einzelunternehmens erlaubt.

    Im CEIDG-1-Antrag geben Sie Folgendes an:

    • alle identifizierenden Daten,
    • Firmenname, Adressen, PKD-Codes,
    • Steuerform,
    • Angaben zum Finanzamt,
  6. Registrierung bei ZUS: Innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie eine entsprechende Registrierung einreichen:
    • ZUS ZUA – wenn Sie Sozial- und Krankenversicherung beantragen,
    • ZUS ZZA – wenn Sie nur eine Krankenversicherung beantragen,
    • ZUS ZCNA – wenn Sie ein Familienmitglied für die Krankenversicherung anmelden

    Bei der Sozialversicherung gilt grundsätzlich die Regel, dass man nur in einem Land sozialversichert sein und nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

    Es ist ein Land, in dem:

    • Ihr Wohnsitz befindet sich – wenn Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Arbeit dort verrichten
    • Es gibt keinen Schwerpunkt (Schwerpunkt der Interessen) für Ihr Unternehmen – wenn Sie nicht in dem Land wohnen, in dem Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Arbeit verrichten.

    Um festzustellen, ob ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land stattfindet, berechnet man den Umsatz, die Arbeitsstunden, die Anzahl der erbrachten Dienstleistungen oder das Einkommen.

  7. (Optional) Registrierung als Umsatzsteuerzahler
    • Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sein möchten oder müssen, reichen Sie das Formular VAT-R innerhalb der entsprechenden Frist beim Finanzamt ein.
  8. (Optional) Melden Sie ein Geschäftskonto
    • Die Vorlage einer Rechnung ist bei der Anmeldung nicht zwingend erforderlich, es empfiehlt sich jedoch, dies zu melden, insbesondere wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
    • Sie registrieren ein Firmenkonto, indem Sie Ihre Daten in CEIDG aktualisieren.