Die Rückkehrsteuererleichterung ist eine steuerliche Vergünstigung für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen. Sie soll sowohl ausgewanderte Polen als auch Ausländer dazu anregen, ihren Lebens- und Wirtschaftssitz nach Polen zu verlegen.
Dank dieser Vergünstigung können Steuerzahler ihre Steuerlast in den ersten Jahren nach ihrer Ankunft reduzieren und so die Rentabilität eines Umzugs nach Polen steigern.
Die Ausnahme gilt für bestimmte Einkünfte aus:
Bis zu einem Höchstbetrag von 85.528 PLN pro Jahr für die nächsten 4 Jahre. Das bedeutet, dass Sie in jedem der 4 Jahre die Steuerbefreiung bis zu 85.528 PLN in Anspruch nehmen können.
Die Steuererleichterung gilt ab dem Jahr, in dem der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegt hat, oder ab dem Folgejahr – die Entscheidung trifft der Steuerpflichtige selbst.
Wichtig: Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz beispielsweise 2023 nach Polen verlegt haben und die Steuererleichterung bei Wiedereinreise noch nicht in Anspruch genommen haben, besteht weiterhin die Möglichkeit dazu. Sie können eine korrigierte Steuererklärung für die Vorjahre einreichen und die Steuererleichterung darin angeben. Dadurch kann Ihnen das Finanzamt etwaige zu viel gezahlte Steuern für die Vorjahre erstatten.
Um von der Entlastung profitieren zu können, müssen mehrere wichtige Bedingungen erfüllt sein:
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Krzysztof Burzyński
Partner, Steuerberater